Neuigkeiten

Eizellspende und Leihmutterschaft

In einem offenen Brief der Gesellschaften DGRM, DVR, AGRBM und D·I·R an die drei Bundesministerien Gesundheit, Justiz und Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden der aktuelle Stand zum Thema Eizellspende und Leihmutterschaft erläutert und welche Voraussezungen für eine Umsetzung in Deutschland bereits erfüllt wären. Den ganzen Artikel finden Sie hier.

Wird die Eizellspende in Deutschland bald erlaubt?

Vor einigen Wochen durften wir ein Team des Südwestrundfunks (SWR) bei uns in der Praxis begrüßen. Am Beispiel einer Patientin erläuterten Frau und Herr Dr. Göhring Ihre Meinung zur Legalsierung der Eizellspende in Deutschland. Den ganzen Beitrag finden Sie hier.

Solo Mama

Immer mehr Frauen entscheiden sich für den Weg alleinerziehend Mutter zu werden. Ob es für Sie die richtige Zeit oder überhaupt die richtige Entscheidung ist, als Single ein Kind zu bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Wünschen.
Wir in der KinderwunschPraxis Tübingen stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

CatSper Test – Innovative Spermien- Funktionsdiagnostik zur Früherkennung männlicher Unfruchtbarkeit

Um die Eizelle zu befruchten, müssen Samenzellen (Spermien) die schützende Eihülle durchdringen.
Ist Cat-Sper-Defekt, hyperaktivieren die Spermien nicht und die Eizelle wird nicht befruchtet. Der Mann ist also unfruchtbar.
Der CatSper Test ist ab sofort in der KinderwunschPraxis durchführbar.

Zertifizierung QuaDeGA 2024

Qualitätskontrolle der Deutschen Gesellschaft für Andrologie 2024  » mehr lesen

Mit sehr guten Ergebnissen haben wir die QuaDeGa-Prüfung im April 2024 abgeschlossen. Die Unter­suchung des Ejaku­lates steht im Zen­trum des Andrologielabors eines reproduktionsmedizinischen Zentrums. Zuver­läs­sige Ergeb­nisse set­zen eine fachgerechte Durch­führung der Unter­suchung und eine Min­imierung von Stör­fak­toren voraus. Zertifikat

» schließen

Teilnahme an der Qualitätskontrolle des Deutschen IVF-Registers 2023

Die KinderwunschPraxis hat erfolgreich an der diesjährigen Qualitätskontrolle des Deutschen IVF-Registers teilgenommen. Zertifikat.

DIR-Jahrbuch-2022-Sonderausgabe für Paare

Wir möchten Ihnen gerne die Sonderausgabe als Auszug aus dem großen Jahrbuch 2022 des Deutschen IVF-Registers (DIR) zur Verfügung stellen. Sie enthält aktuelle Zahlen, Daten und die Ergebnisse von Kinderwunschbehandlungen in Deutschland. „Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, Patientinnen, Patienten, die Öffentlichkeit“

Spenden für MELKAM EDIL

– aktueller Spendenstand: 20.100,42€

Wir danken allen Patienten, Eltern und Kooperationspartnern ganz herzlich, die mit uns die Initiative „MELKAM EDIL“, »German Church School« in Addis Abeba, Äthiopien unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter www.melkam-edil.de

Beratung nach § 27 a SGB V

Bevor eine künstliche Befruchtung gemäß SGB V § 27 a durchgeführt wird, muss das Ehepaar von einem anderen Arzt über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten worden sein. Dabei sollen nicht nur die gesundheitlichen Risiken und die Erfolgsquoten der Behandlungsverfahren angesprochen, sondern auch die körperlichen und seelischen Belastungen insbesondere für die Frau sowie mögliche Alternativen zum eigenen Kind (zum Beispiel Adoption) eingehend erörtert werden. Über die erfolgte Beratung ist eine Bescheinigung auszustellen.
Abrechnung des Gespräches über EBM 08521: für Frauenärzte mit der Genehmigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung (EBM 35110, 35100).
Die Patientin legt Ihnen das vorausgefüllte Formular zur Unterschrift vor. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien finden Sie unter „Downloads„.

Zusätzliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Bereits seit letztem Jahr bieten einige gesetzliche Krankenkassen* Kinderwunschpaaren eine über die 50%‐Regelung hinausgehende finanzielle Unterstützung und in manchen Fällen auch Vergünstigungen, die über die anderen Vorschriften hinausgehen.

Urteil über Embryonenspende vom 13.12.18

Das Landgericht Augsburg hat am 13.12.2018 ein richtungsweisendes Urteil bezüglich der altruistischen Spende von überzähligen Embryonen und Vorkernstadien ausgesprochen.
In ihrem Urteil haben die Richter alle 3 Angeklagten vom Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen und entschieden, dass sowohl überzählige Embryonen als auch eingefrorene befruchtete Eizellen gespendet werden dürfen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.br.de/nachrichten

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab dem 25.05.2018

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche ab dem 25.05.2018 in Kraft tritt, sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben. Eine Einverständniserklärung zur Übermittlung von Behandlungsdaten und Befunden wird Ihnen bei Ihrem Besuch in der Praxis zur Unterschrift ausgehändigt. Die vollständige Patienteninformation zum Datenschutz finden Sie hier:Patienteninformation zum Datenschutz

Zikavirus

Bei geplanter Kinderwunschbehandlung oder Schwangerschaft sind Reisen in ein Zika-Ausbruchsgebiet zu vermeiden. » mehr lesen

Umfassende und ständig aktualisierte Informationen über die betroffenen Länder finden Sie hier. Die Symptome einer Zikavirus-Infektion ähneln denen anderer mückenübertragender Infektionen, werden aber als deutlich milder beschrieben. Am häufigsten sind Hautausschlag, Kopf-, Gelenk- und Muskelschmerzen, Bindehautentzündung und Fieber. Die Symptome treten in einem Zeitraum von drei bis 12 Tagen (meist drei bis sieben Tage) nach einem infektiösen Mückenstich auf und halten bis zu einer Woche an. Ein großer Anteil der Infektionen verläuft vermutlich asymptomatisch, das heißt, die Betroffenen haben keinerlei Symptome. Ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Zikavirusinfektion in der Schwangerschaft und Hirnfehlbildungen beim ungeborenen Kind wird inzwischen als gegeben angesehen (siehe „Ist das Zikavirus für Hirnfehlbildungen bei Kindern im Mutterleib verantwortlich?“) Reisende nach ihrer Rückkehr aus einem betroffenen Gebiet sollten Folgendes beachten: Frauen: 8 Wochen nach der Rückkehr sollte keine Schwangerschaft eintreten und keine Kinderwunschbehandlung erfolgen. Männer: mindestens 3 Monate (offizielle Empfehlung nach WHO sogar 6 Monate) sollte mit Kondom verhütet werden. In dieser Zeit ist keine Kinderwunschbehandlung, keine Kryokonservierung von Samenzellen und keine Kryokonservierung von Hodenbiopsaten möglich. Bei nachgewiesener Infektion verlängert sich diese Wartezeit auf 6 Monate.

» schließen

Spenden für Kantha Bopha

– aktueller Spendenstand: 41.373,84 €

Wir danken allen Patienten, Eltern und Kooperationspartnern ganz herzlich, die mit uns die Initiative „Kantha Bopha„, Kinderkrankenhäuser in Phnom Penh, Kambodscha unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter www.kantha-bopha.de