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  • WISSENSWERTES – RUNDUM GUT INFORMIERT

    Eine Kinderwunschbehandlung wird neben der Diagnostik und Therapie von vielen Fragen begleitet. Umfassende Infomaterialien sollen Ihnen dabei helfen, diese Unsicherheiten zu beseitigen und Sie sicher auf dem Weg zu Ihrem Wunschkind begleiten.

Informationsabende

Der Informationsabend ermöglicht Ihnen einen unverbindlichen Einblick in unsere Praxis. Wir werden Ihnen zunächst eine kurze Einführung in den Themenbereich Kinderwunsch/künstliche Befruchtung (IVF / ICSI) geben. Anschließend gibt es ausreichend Zeit, offene Fragen zu klären oder spezielle Aspekte ausführlicher zu diskutieren (Behandlungsformen, Organisation, Krankenkassen etc.).Um ein Gespräch zu ermöglichen, müssen wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen. Wir empfehlen Ihnen daher eine baldige Anmeldung. Die Anmeldung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Wir schicken Ihnen dann eine kurze Terminbestätigung mit Anfahrtsskizze und Informationsmaterial zu.

Die nächsten Informationsabende finden an folgenden Donnerstagen von 20:00 Uhr bis ca. 21:30 Uhr statt:

13. Juli 2023 – online

07. September 2023 – online

09. November 2023 – online

 

Neuigkeiten

Zertifizierung QuaDeGA 2023

Qualitätskontrolle der Deutschen Gesellschaft für Andrologie 2023  » mehr lesen

Mit sehr guten Ergebnissen haben wir die QuaDeGa-Prüfung im März 2023 abgeschlossen. Die Unter­suchung des Ejaku­lates steht im Zen­trum des Andrologielabors eines reproduktionsmedizinischen Zentrums. Zuver­läs­sige Ergeb­nisse set­zen eine fachgerechte Durch­führung der Unter­suchung und eine Min­imierung von Stör­fak­toren voraus. Zertifikat

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Neue Wege zum Elternglück

Die selbst ernannte Fortschritts­koalition will die Vorgaben für die Fortpflanzungsmedizin modernisieren. Doch in der Ampel gibt es unterschiedliche Vorstellungen.
Ganzer Artikel

Auszeichnung Stern Ärzteliste 2022

Die neue Stern-Liste „Der richtige Arzt für mich“ zeichnet die besten Mediziner Deutschlands in verschiedenen Fachbereichen aus, um Patienten bei der Auswahl des richtigen Arztes zu unterstützen. Wir freuen uns, dass Herr Dr. Göhring im Jahr 2022 ausgezeichnet wurde und zu den empfohlenen Spezialisten im Bereich Kinderwunschbehandlung gehört.

DIR-Jahrbuch-2021-Sonderausgabe für Paare

Wir möchten Ihnen gerne die Sonderausgabe als Auszug aus dem großen Jahrbuch 2021 des Deutschen IVF-Registers (DIR) zur Verfügung stellen. Sie enthält aktuelle Zahlen, Daten und die Ergebnisse von Kinderwunschbehandlungen in Deutschland. „Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, Patientinnen, Patienten, die Öffentlichkeit“

Unsere Empfehlung zur Covid-Impfung

Da von der STIKO eine Impfung gegen Covid-19 erst ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel empfohlen wird, sollten sich Frauen mit konkretem Kinderwunsch bereits im Vorfeld impfen lassen.
Auch eine Auffrischimpfung nach 6 Monaten wird dringend empfohlen.

Wir empfehlen daher dringend sich impfen zu lassen. Dies kann während der Kinderwunschtherapie ohne Pause erfolgen. Eine Therapiepause nach einer Auffrischimpfung ist ebenfalls nicht notwendig.

Neue Untersuchungen zu Covid-19-Infektionen in der Schwangerschaft

Neue Studien aus den USA und Kanada zu Covid-19-Infektionen in der Schwangerschaft zeigen deutlich schwerere Verläufe auf als zunächst angenommen.

Symptomatische Verläufe von Covid-19 waren zwar selten, wenn es jedoch zu einem schweren Krankheitsverlauf kam, stiegen die Schwangerschaftsrisiken deutlich an. Gehäufte thromboembolische Ereignisse, ein erhöhtes Präeklampsierisiko während der Schwangerschaft, sowie höhere Frühgeburtraten waren zu erkennen. Ebenso die Rate der Kinder infizierter Mütter, welche nach der Geburt intensivmedizinisch betreut werden mussten, war signifikant erhöht.
Bei altersentsprechend niedriger Gesamt-Sterberate ist die Mortalität von Schwangeren mit Covid-19 jedoch deutlich erhöht.

Informationen zur Studie: Meta-Analyse – veröffentlicht im Canadian Medical Association Journal

Co-Mutterschaft: Gericht hält fehlende Regelung für verfassungswidrig

Bei lesbischen Elternpaaren muss bislang die zweite Mutter vor einem Familiengericht beantragen, das Kind als Stiefkind zu adoptieren. Es ist demnach nicht möglich, beide Mütter in die Geburtsurkunde ihres Kindes eintragen zu lassen. Das Oberlandesgericht Celle hält, nach Klage eines lesbischen Ehepaares, die fehlende Regelung für gleichgeschlechtliche Paare im BGB für verfassungswidrig und hat das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

Informationen zu Corona für Interessierte

„Schwangere sind nicht generell immunsupprimiert“
So kommentiert Prof. Dr. Wolfgang Würfel (Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Kinderwunsch Centrum München) den im Ärzteblatt erschienenen Artikel „COVID-19-Pandemie tangiert auch Schwangerschaft und Geburt“, in dem es heißt, Schwangere seien „gleichsam immunsupprimiert“.
https://www.aerzteblatt.de/studieren/forum/134442

Schwangerschaft und COVID-19
Bislang scheint das Corona-Virus nicht über die Plazenta auf das Ungeborene übertragen zu werden. Bei den wenigen Schwangerschaften, die bisher bei einer Infektion mit dem Coronavirus analysiert wurden, konnte kein erhöhtes Risiko für Anomalien festgestellt werden. Doch die bisherigen Erkenntnisse zu COVID-19 und Schwangerschaft sind noch gering.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/coronavirus/schwangerschaft-und-covid-19-keine-negativen-auswirkungen/

COVID-19 bei Kindern unter der Lupe
Kinder sind von COVID-19 seltener schwer betroffen als Erwachsene. Aber auch im Kindesalter kann es zu ernsten Verläufen kommen. Hinzu kommt, dass das Risiko dafür abhängig vom Alter des Kindes ist. Zu diesen Schlüssen kommen Forscher von der Jiao Tong University School of Medicine in Shanghai.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/covid-19-bei-kindern-unter-der-lupe/

Übertragung durch Transfer menschlicher Zellen oder Gewebe
Eine Übertragung respiratorischer Viren durch Implantation, Transplantation, Infusion oder Transfer von menschlichen Zellen oder Gewebe ist bisher nicht beschrieben. Bislang wurden keine Fälle einer Übertragung von SARS-CoV-2 über Gewebezubereitungen berichtet.
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-node.html

Spenden für MELKAM EDIL

– aktueller Spendenstand: 14.872 €

Wir danken allen Patienten, Eltern und Kooperationspartnern ganz herzlich, die mit uns die Initiative „MELKAM EDIL“, »German Church School« in Addis Abeba, Äthiopien unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter www.melkam-edil.de

Urteil über Embryonenspende vom 13.12.18

Das Landgericht Augsburg hat am 13.12.2018 ein richtungsweisendes Urteil bezüglich der altruistischen Spende von überzähligen Embryonen und Vorkernstadien ausgesprochen.
In ihrem Urteil haben die Richter alle 3 Angeklagten vom Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen und entschieden, dass sowohl überzählige Embryonen als auch eingefrorene befruchtete Eizellen gespendet werden dürfen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.br.de/nachrichten

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab dem 25.05.2018

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche ab dem 25.05.2018 in Kraft tritt, sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben. Eine Einverständniserklärung zur Übermittlung von Behandlungsdaten und Befunden wird Ihnen bei Ihrem Besuch in der Praxis zur Unterschrift ausgehändigt. Die vollständige Patienteninformation zum Datenschutz finden Sie hier:Patienteninformation zum Datenschutz

Änderung des Labor-EBM zum 01.04.2018

01. April 2018

Die Änderung des Labor EBM betrifft im Wesentlichen den Wirtschaftlichkeitsbonus und die Gestaltung der Ausnahmeziffern.
Die bisherige Ausnahmeziffer für Kinderwunschbehandlungen „32013“ ist seit 01.04.2018 nicht mehr existent. Dies bedeutet, dass sämtliche endokrinologischen Laboruntersuchungen Ihr Budget zu 100 % belasten.

Der Wirtschaftlichkeitsbonus reduziert sich bei Überschreitung des Laborbudgets relativ schnell. Eine Regressgefahr besteht zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht. Nach unserer Einschätzung muss bei jeder Patientin genauestens überlegt werden, ob und in welchem Umfang ein Hormonstatus abgenommen wird. Wir empfehlen für ein Hormonprofil zu Zyklusbeginn zunächst nur den AMH-Wert, FSH, Estradiol, TSH und das freie Testosteron abzunehmen. Bei Patientinnen mit deutlichen Androgenisierungserscheinungen ist die Abnahme von Androstendion und DHEAS zusätzlich sinnvoll.
Nähere Informationen finden Sie auch noch auf der Homepage der KBV.

Behandlung von weiblichen homosexuellen Paaren

Wir haben die Möglichkeit auch weibliche homosexuelle Paare mit Hilfe einer Insemination oder einer IVF-Therapie mit Spendersamen zu therapieren. Sprechen Sie uns an.

Neues Samenspenderregistergesetz ab dem 01.07.2018

Zum 01.07.2018 tritt in Deutschland erstmalig ein Samenspenderregistergesetz in Kraft. Hintergrund des Samenspenderregistergesetzes ist, dass sämtliche erfolgreiche Therapien, die mit Hilfe einer Samenspende durchgeführt wurden, zentral beim DIMDI in Köln registriert werden. Hierdurch soll gewährleistet sein, dass alle durch eine Samenspendertherapie gezeugten Kinder die Möglichkeit haben, Daten zum Samenspender zu erfahren. Gleichzeitig wurde in dem Gesetz festgelegt, dass gegenüber dem Samenspender keine Unterhaltsansprüche oder erbrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Dies bietet den Samenspendern eine deutlich größere Sicherheit.

Beratung nach § 27 a SGB V

Bevor eine künstliche Befruchtung gemäß SGB V § 27 a durchgeführt wird, muss das Ehepaar von einem anderen Arzt über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten worden sein. Dabei sollen nicht nur die gesundheitlichen Risiken und die Erfolgsquoten der Behandlungsverfahren angesprochen, sondern auch die körperlichen und seelischen Belastungen insbesondere für die Frau sowie mögliche Alternativen zum eigenen Kind (zum Beispiel Adoption) eingehend erörtert werden. Über die erfolgte Beratung ist eine Bescheinigung auszustellen.
Abrechnung des Gespräches über EBM 08521: für Frauenärzte mit der Genehmigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung (EBM 35110, 35100).
Die Patientin legt Ihnen das vorausgefüllte Formular zur Unterschrift vor. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien finden Sie unter „Downloads„.

Zusätzliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Bereits seit letztem Jahr bieten einige gesetzliche Krankenkassen* Kinderwunschpaaren eine über die 50%‐Regelung hinausgehende finanzielle Unterstützung und in manchen Fällen auch Vergünstigungen, die über die anderen Vorschriften hinausgehen.

Zikavirus

Bei geplanter Kinderwunschbehandlung oder Schwangerschaft sind Reisen in ein Zika-Ausbruchsgebiet zu vermeiden. » mehr lesen

Umfassende und ständig aktualisierte Informationen über die betroffenen Länder finden Sie hier. Die Symptome einer Zikavirus-Infektion ähneln denen anderer mückenübertragender Infektionen, werden aber als deutlich milder beschrieben. Am häufigsten sind Hautausschlag, Kopf-, Gelenk- und Muskelschmerzen, Bindehautentzündung und Fieber. Die Symptome treten in einem Zeitraum von drei bis 12 Tagen (meist drei bis sieben Tage) nach einem infektiösen Mückenstich auf und halten bis zu einer Woche an. Ein großer Anteil der Infektionen verläuft vermutlich asymptomatisch, das heißt, die Betroffenen haben keinerlei Symptome. Ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Zikavirusinfektion in der Schwangerschaft und Hirnfehlbildungen beim ungeborenen Kind wird inzwischen als gegeben angesehen (siehe „Ist das Zikavirus für Hirnfehlbildungen bei Kindern im Mutterleib verantwortlich?“) Reisende nach ihrer Rückkehr aus einem betroffenen Gebiet sollten Folgendes beachten: Frauen: 8 Wochen nach der Rückkehr sollte keine Schwangerschaft eintreten und keine Kinderwunschbehandlung erfolgen. Männer: mindestens 3 Monate (offizielle Empfehlung nach WHO sogar 6 Monate) sollte mit Kondom verhütet werden. In dieser Zeit ist keine Kinderwunschbehandlung, keine Kryokonservierung von Samenzellen und keine Kryokonservierung von Hodenbiopsaten möglich. Bei nachgewiesener Infektion verlängert sich diese Wartezeit auf 6 Monate.

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Spenden für Kantha Bopha

– aktueller Spendenstand: 41.373,84 €

Wir danken allen Patienten, Eltern und Kooperationspartnern ganz herzlich, die mit uns die Initiative „Kantha Bopha„, Kinderkrankenhäuser in Phnom Penh, Kambodscha unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter www.kantha-bopha.de

Kosten

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass Ihr Wunsch nach einem eigenen Kind nicht an finanziellen oder bürokratischen Hürden scheitert. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei Problemen mit den Krankenkassen.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Beratungsgespräche, die Diagnostik vor der Behandlung sowie die Hormontherapien werden komplett von der GKV übernommen. Hormontherapien sind keine Leistungen nach § 27a SGB V und sind daher nicht mit 50% zuzahlungspflichtig.

Leistungen
50% Kostenübernahme bei einer Insemination im Spontanzyklus oder hormonell stimuliert, mit Hormonuntersuchungen IVF- und ICSI-Therapie mit serologischen Untersuchungen auf Anti-HIV-1,2, HBsAg, Anti-HBc, Anti-HCV-Ak.

Anzahl Versuche

  • 8 Inseminationen ohne Stimulation, gegebenenfalls aber mit Clomifen
  • 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation, z. B. Gonal F, Puregon, Menogon
  • 3 IVF-Behandlungen oder alternativ 3 ICSI-Behandlungen
Zusätzliche Leistungen
Einige gesetzliche Krankenkassen bieten Kinderwunschpaaren weitere, über die 50%‐Regelung hinausgehende, finanzielle Unterstützungen an. Dafür müssen Sie die Rechnungen (Therapie und Medikamente) zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Hier finden Sie weitere Informationen: www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/krankenkassen/kunstliche-befruchtung-welche-krankenkassen-zahlen-mehr-5265/

Voraussetzungen für die 50%-ige Kostenübernahme

  • Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
  • Die Frau muss mindestens 25 und darf maximal 39 Jahre alt sein.
  • Der Ehemann muss mindestens 25 und darf maximal 49 Jahre alt sein.

Weitere Details

  • Vor Beginn der Behandlung muss der Krankenkasse ein Behandlungsplan vorgelegt werden.
  • Bei klinischer Schwangerschaft besteht ein erneuter Anspruch auf eine weitere Therapie.
  • Nach Geburt eines Kindes besteht erneut Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
  • Nach einer Sterilisation besteht kein Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
Kosten (50%-Anteil, ca. Angaben in €) Medikamente Ärztliche Leistungen Labor Anästhesie     Gesamt
Insemination spontan ca. 30 50 20 100
Insemination hormonell ca. 375 65 30 470
IVF (In-Vitro-Fertilisation) ca. 800* 640 35 75 1.550
ICSI ca. 800* 860 35 75 1.770
Spermaaufarbeitung 45 – 105 30 75 – 180

* Der Medikamentenverbrauch variiert individuell, Schätzwert!

Private Krankenversicherung

Die vertraglichen Regelungen der privaten Krankenversicherung sind sehr unterschiedlich. Es muss individuell geklärt werden, welche Kosten übernommen werden.

Grundvoraussetzung der Erstattungsfähigkeit der Kosten ist die Erkrankung des Versicherten. In jedem Fall sollte vor einer Behandlung geklärt werden, ob und welche Maßnahmen bezahlt werden. Bei gemischt versicherten Paaren, also wenn ein Partner gesetzlich und der andere privat versichert ist, besteht besonderer Klärungsbedarf zwischen den betroffenen Kassen. Wir helfen Ihnen bei Problemen und Fragen sehr gerne weiter.

Link unseres Bundesverbandes der reproduktionsmedizinischen Zentren – BRZ zum Thema Privatkassen und Kinderwunsch: www.pkv-contra-kinderwunsch.de

  • Grundvoraussetzung der Erstattungsfähigkeit der Kosten ist die Erkrankung des Versicherten („Verursacherprinzip“). Wer erkrankt ist, erhält die sich aus der Krankheit ergebenden Behandlungskosten erstattet. Unabhängig davon, ob die Partnerin/der Partner ebenfalls erkrankt ist.
  • Es gibt keine pauschale Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Versuchen.
  • Für die Behandlung muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg gegeben sein.
  • Die PKV hat ein Anrecht auf Übermittlung der wesentlichen medizinischen Daten, auch der Partnerin/des Partners, um die Notwendigkeit der Behandlung und die Erfolgsaussicht überprüfen zu können.
  • Es gibt bei der PKV keinen ausdrücklichen Leistungsausschluss für unverheiratete Paare. Die entsprechende Rechtsfrage ist allerdings zurzeit noch nicht abschließend geklärt, da der Bundesgerichtshof (BGH) bisher diese Frage noch nicht entschieden hat. Die überwiegende Anzahl der Zivilgerichte gestehen jedoch unverheirateten Paaren ohne Einschränkung Leistungsansprüche gegenüber der PKV zu.
  • Es besteht gegenüber der eigenen PKV keine Verpflichtung, zusätzlich die Krankenversicherung der Partnerin/des Partners in Anspruch zu nehmen.
  • Die Leistungspflichten der PKV regeln sich ausschließlich unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten. Die zuständigen Gerichte sind hier ausschließlich Zivilgerichte mit dem BGH als oberste Instanz. Das Bundessozialgericht (BSG) und andere Sozialgerichte sind ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung zuständig.

Kooperationspartner

Anästhesie
Dr. med. Jutta Hohenadel
Clara-Zetkin-Str. 15, 72074 Tübingen
Tel.: 0178 8980571

Andrologie
Andrologicum München
Prof. Dr. med. Frank-Michael Köhn
Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Allergologie und Andrologie
Burgstr. 7, 80331 München
Tel.: 089 29160655, Fax: 089 29160677
info@andrologicum.com, www.adrologicum.com

Humangenetik
Institut für Medizinische Genetik und angewandte Genomik Tübingen
Prof. Dr. Olaf Rieß
Calwerstr. 7, 72076 Tübingen
Tel.: 07071 29-72288, Fax: 07071 29-5171
www.medgen-tuebingen.de

Akupunktur / Chinesische Medizin
Dr. med. Wolfgang Banzhaf
Doblerstrasse 1, 72074 Tübingen
Tel.: 07071 920944 , Fax: 07071 920946
dr.banzhaf@banzhaf-tuebingen.de; www.banzhaf-tuebingen.de

Immunologie / Laboruntersuchungen
Laborärzte Sindelfingen
Nüßstraße 5, 71065 Sindelfingen
info@laboraerzte-sifi.de, www.laboraerzte-sifi.de

Immunologische Analyse des Endometrium
Reprognostics GbR
Gaier-Kuon-Toth
CUBEX
Universitätsmedizin Mannheim
Theodor-Kutzer-Ufer 1-3
68167 Mannheim
www.reprognostics.de

Psychotherapie
Dipl.-Psych. Andrea Rubow
Einzel-, Paar- & Familientherapie, Gesprächskreis
Linsenbergstraße 45, 72074 Tübingen
Tel: 07071 68020
andrea@rubow.de, www.psychotherapie-rubow.de

gimaro*
Praxis für systemische Beratung und Therapie
Kelternstraße 20, 72070 Tübingen
Tel:07071 5 666 466
info@praxis-gimaro.de, www.praxis-gimaro.de

Monika Helber
Psychologische Beratung für Einzelne und Paare
Lilly-Zapf-Str. 2, 72072 Tübingen Tel.: 07071 9773092
oder Landhausstr. 78 in Stuttgart Tel.: 0711 2847240
monika.helber@freenet.de,www.kinderwunschberatung.com

 

Kryo-Banken
AIR LIQUIDE Medical GmbH
Hans-Günther-Sohl-Straße 5, 40235 Düsseldorf
www.kryobank.de

Pränatale Diagnostik
Dr. med. Bernhard Müller
Kaiserstr. 24, 72764 Reutlingen
Tel.: 07121 329076, Fax: 07121 329292

Feindiagnostik Nürtingen
Dres. med. Annette Philippi, Isabel Wallrafen, Sibylle Haase
Ludwigstr. 11,  72622 Nürtingen
Tel.: 07022/218397-0
Fax: 07022/218397-22
info@feindiagnostik-nuertingen.de, www.feindiagnostik-nuertingen.de

Prof. Dr. Gunther Mielke Privatarzt
Richard-Wagner-Str. 11, 70184 Stuttgart
Tel.: 0711 7827993, Fax: 0711 7827994
info@mielke-praxis.de, www.mielke-praxis.de

Spermabanken
Erlanger Samenbank
Dr. Andreas Hammel
Nägelsbachstrasse 12, 91052 Erlangen
Tel.: 09131 898411, Fax: 09131 205410
info@erlanger-samenbank.de, www.erlanger-samenbank.de

Cryostore* Deutschland GmbH
Prof. Dr. med. Thomas Katzorke
Akazienalle 8 -12, 45127 Essen
Tel.: 0201 2942934, Fax: 0201 2942968
info@cryostore.de, www.cryostore.de

Cryobank München
Wolfratshauserstr. 216, 81476 München
Tel. 089-72 77 98 27, Fax: 089-72 77 98 28
www.cryobank-muenchen.de; info@cryobank-muenchen.de

Berliner Samenbank
Friedrichstr. 152, 10117 Berlin
Tel. 030-3018883, Fax: 030-30612348
www.berliner-samenbank.de; info@berliner-samenbank.de

TESE
Dr. med. Hartwig Schwaibold, Chefarzt der Urologie
Klinikum am Steinenberg Reutlingen
Steinenbergstr. 31, 72764 Reutlingen
Tel.: 07121 2003838, Fax: 07121 2003572

Daneben arbeiten wir mit einem interdisziplinären Netzwerk gynäkologischer und urologischer Facharztpraxen in enger Zusammenarbeit. Die kooperative interdisziplinäre Betreuung von Kinderwunschpaaren steigert die Qualität der Patientenversorgung und verhindert unnötige Belastungen durch Mehrfachuntersuchungen und weite Anfahrtswege.

Fortbildung

Fortbildungen

Wir bieten Ihnen mehrmals jährlich  Fortbildungen zu aktuellen Themen an, die selbstverständlich bei der Ärztekammer zur Zertifizierung angemeldet werden. Auch für nicht-ärztliches Personal veranstalten wir regelmäßig Fortbildungen.

Jahresfortbildung

Unsere diesjährige Jahresfortbildung fand am Samstag, den 25.03.2023 in den Räumen der Museumsgesellschaft in Tübingen statt. Wir danken allen Referent*innen und Teilnehmer*innen, die zu dieser rundum gelungenen Veranstaltung beigetragen haben.

MFA Fortbildung

Wir danken recht herzlich für die zahlreiche Teilnahme an unserer MFA Fortbildung am 12.11.2022. Auch im nächsten Herbst wird es wieder eine Fortbildung mit spannenden Vorträgen geben. Weitere Informationen finden Sie zeitnah hier.

Spermiogrammkurs

Im Herbst jeden Jahres bieten wir für alle Interessenten einen Spermiogrammkurs in unserer Praxis an.
Weitere Informationen erfahren Sie zeitnah hier.

Wir freuen uns bereits heute auf Ihre Teilnahme!
fobi@kinderwunschpraxis.com

 

Kooperation

Beratung und Mitbehandlung bei komplexen Hormonstörungen sowie in der Sterilitätstherapie
In Kooperation mit Ihnen erfolgt die Behandlung Ihrer Patientinnen. Bei der Kinderwunschbehandlung erhalten Sie umgehend nach dem Beratungsgespräch des Paares bei uns einen Brief mit unserer Therapieempfehlung. Eine Kopie des Stimulationsplanes für den nächsten Behandlungszyklus geht Ihnen ebenfalls zu, so dass die Patientin auch während der Kinderwunschtherapie intermittierend von Ihnen und uns betreut werden kann, z.B. für Ultraschall- oder Hormonkontrollen.
Um Sie als behandelnden Frauenarzt optimal in die Kinderwunschtherapie einzubinden, bedarf es eines regen Informationsaustausches.
Sie werden laufend über die Kinderwunschbehandlung informiert. Falls Sie das Zyklusmonitoring selbst durchführen wollen, erhalten Sie vor Therapiebeginn zusammen mit dem Behandlungsplan vorgefertigte Ultraschallformulare zur Übermittlung der Ultraschallergebnisse (Endometrium, Follikelanzahl, Follikelgröße). Blankoformulare finden Sie unten unter "Downloads". Wir informieren Sie dann über das weitere Vorgehen per Fax oder auch telefonisch. Ihre Patientin wird ebenfalls telefonisch informiert.
Gerne verordnen wir auch die erforderliche Medikation, damit Sie Ihr Arzneimittelbudget nicht überstrapazieren müssen.

Interpretation Ihrer Hormonbefunde mit Therapievorschlag
Sie können uns Ihre Hormonbefunde zusenden (eMail, Fax, per Post). Gerne unterstützen wir Sie bei der Interpretation. Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich auch einen Therapievorschlag.

Außerhalb der Sprechzeiten bieten wir Ihnen eine ständige telefonische Erreichbarkeit über unser Mobiltelefon (Mobil 0172 – 776 21 67).

Qualitätszirkel / Qualitätsmanagement

Dr. Ulrich Göhring nimmt aktiv an Qualitätszirkeln teil. Interessenten sind jederzeit gerne willkommen.

Aktuelle Qualitätszirkel:
Tübingen

Donaueschingen

Haben Sie Interesse an der Bildung eines Qualitätszirkels?
Kontakt mit Dr. Ulrich Göhring: info@kinderwunschpraxis.com

Downloads

Für Patienten

 

Allgemeine Informationen

Unterlagen zur Vorbereitung auf das Erstgespräch.

Die Geburt Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie trotz all des Glückes unseren Fragebogen nicht vergessen.

Für Männer

Spermiogrammuntersuchung – wichtige Details
Falls Sie uns Spermaproben bringen, benötigen wir eine kurze Bestätigung

Anleitungen zum Spritzen

Auf YouTube finden Sie schnelle und einfache Spritzanleitungen, auch in verschiedenen Sprachen.
Geben Sie die Präparatenamen als Suchbegriff ein.

Hier finden Sie die Spritzanleitungen der Hersteller:

Kündigung Lagerung Keimmaterial

Falls Sie keine weitere Lagerung des Keimmaterials wünschen, schicken Sie uns bitte die unterschriebene Vernichtungserklärung (Formular) zusammen mit der aktuellen Lagerungsrechnung.

Abwesenheit von Ärzten

Herr Dr. Ulrich Göhring
30.05.23 – 04.06.23
23.06.23 – 07.07.23
25.08.23
11.09.23 – 19.09.23
16.10.23 – 20.10.23 Fortbildung

Frau Dr. Inés Göhring
30.05.23 – 04.06.23
23.06.23 – 07.07.23
25.08.23
11.09.23 – 22.09.23 Fortbildung

Frau Elke Schmidt
03.06.23 – 11.06.23
19.08.23 – 08.09.23
30.10.23 – 31.10.23
04.11.23 – 16.12.23 Fortbildung

Frau Nadja Lewalter
05.08.23 – 13.08.23
19.08.23 – 27.08.23
21.10.23 – 29.10.23

Frau Dr. Larissa Thiel
28.08.23 – 10.09.23