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  • WISSENSWERTES – RUNDUM GUT INFORMIERT

    Eine Kinderwunschbehandlung wird neben der Diagnostik und Therapie von vielen Fragen begleitet. Umfassende Infomaterialien sollen Ihnen dabei helfen, diese Unsicherheiten zu beseitigen und Sie sicher auf dem Weg zu Ihrem Wunschkind begleiten.

Informationsabende

An unseren Informationsabenden haben Sie die Möglichkeit unsere Praxis unverbindlich kennenzulernen. Neben einer kurzen Einführung in den Bereich der ungewollten Kinderlosigkeit und der In-vitro-Fertilisation, bietet Ihnen diese Veranstaltung Zeit und Raum für all Ihre Fragen zum Thema Kinderwunsch.

Bitte melden Sie sich über das untenstehende Formular an.
Die Log-In Daten zur Online-Veranstaltung erhalten Sie per Mail.

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    Die nächsten Informationsabende finden an folgenden Donnerstagen von 20:00 Uhr bis ca. 21:30 Uhr statt:

    14. März 2024 – online

    16. Mai 2024 – online

    18. Juli 2024 – online

    Neuigkeiten

    Zertifizierung QuaDeGA 2023

    Qualitätskontrolle der Deutschen Gesellschaft für Andrologie 2023  » mehr lesen

    Mit sehr guten Ergebnissen haben wir die QuaDeGa-Prüfung im November 2023 abgeschlossen. Die Unter­suchung des Ejaku­lates steht im Zen­trum des Andrologielabors eines reproduktionsmedizinischen Zentrums. Zuver­läs­sige Ergeb­nisse set­zen eine fachgerechte Durch­führung der Unter­suchung und eine Min­imierung von Stör­fak­toren voraus. Zertifikat

    » schließen

    Teilnahme an der Qualitätskontrolle des Deutschen IVF-Registers 2023

    Die KinderwunschPraxis hat erfolgreich an der diesjährigen Qualitätskontrolle des Deutschen IVF-Registers teilgenommen. Zertifikat.

    DIR-Jahrbuch-2022-Sonderausgabe für Paare

    Wir möchten Ihnen gerne die Sonderausgabe als Auszug aus dem großen Jahrbuch 2022 des Deutschen IVF-Registers (DIR) zur Verfügung stellen. Sie enthält aktuelle Zahlen, Daten und die Ergebnisse von Kinderwunschbehandlungen in Deutschland. „Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, Patientinnen, Patienten, die Öffentlichkeit“

    Spenden für MELKAM EDIL

    – aktueller Spendenstand: 16.970,42€

    Wir danken allen Patienten, Eltern und Kooperationspartnern ganz herzlich, die mit uns die Initiative „MELKAM EDIL“, »German Church School« in Addis Abeba, Äthiopien unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter www.melkam-edil.de

    Auszeichnung Stern Ärzteliste 2022

    Die neue Stern-Liste „Der richtige Arzt für mich“ zeichnet die besten Mediziner Deutschlands in verschiedenen Fachbereichen aus, um Patienten bei der Auswahl des richtigen Arztes zu unterstützen. Wir freuen uns, dass Herr Dr. Göhring im Jahr 2022 ausgezeichnet wurde und zu den empfohlenen Spezialisten im Bereich Kinderwunschbehandlung gehört.

    Behandlung von weiblichen homosexuellen Paaren

    Wir haben die Möglichkeit auch weibliche homosexuelle Paare mit Hilfe einer Insemination oder einer IVF-Therapie mit Spendersamen zu therapieren. Sprechen Sie uns an.

    Beratung nach § 27 a SGB V

    Bevor eine künstliche Befruchtung gemäß SGB V § 27 a durchgeführt wird, muss das Ehepaar von einem anderen Arzt über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten worden sein. Dabei sollen nicht nur die gesundheitlichen Risiken und die Erfolgsquoten der Behandlungsverfahren angesprochen, sondern auch die körperlichen und seelischen Belastungen insbesondere für die Frau sowie mögliche Alternativen zum eigenen Kind (zum Beispiel Adoption) eingehend erörtert werden. Über die erfolgte Beratung ist eine Bescheinigung auszustellen.
    Abrechnung des Gespräches über EBM 08521: für Frauenärzte mit der Genehmigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung (EBM 35110, 35100).
    Die Patientin legt Ihnen das vorausgefüllte Formular zur Unterschrift vor. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien finden Sie unter „Downloads„.

    Zusätzliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
    Bereits seit letztem Jahr bieten einige gesetzliche Krankenkassen* Kinderwunschpaaren eine über die 50%‐Regelung hinausgehende finanzielle Unterstützung und in manchen Fällen auch Vergünstigungen, die über die anderen Vorschriften hinausgehen.

    Unsere Empfehlung zur Covid-Impfung

    Da von der STIKO eine Impfung gegen Covid-19 erst ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel empfohlen wird, sollten sich Frauen mit konkretem Kinderwunsch bereits im Vorfeld impfen lassen.
    Auch eine Auffrischimpfung nach 6 Monaten wird dringend empfohlen.

    Wir empfehlen daher dringend sich impfen zu lassen. Dies kann während der Kinderwunschtherapie ohne Pause erfolgen. Eine Therapiepause nach einer Auffrischimpfung ist ebenfalls nicht notwendig.

    Neue Untersuchungen zu Covid-19-Infektionen in der Schwangerschaft

    Neue Studien aus den USA und Kanada zu Covid-19-Infektionen in der Schwangerschaft zeigen deutlich schwerere Verläufe auf als zunächst angenommen.

    Symptomatische Verläufe von Covid-19 waren zwar selten, wenn es jedoch zu einem schweren Krankheitsverlauf kam, stiegen die Schwangerschaftsrisiken deutlich an. Gehäufte thromboembolische Ereignisse, ein erhöhtes Präeklampsierisiko während der Schwangerschaft, sowie höhere Frühgeburtraten waren zu erkennen. Ebenso die Rate der Kinder infizierter Mütter, welche nach der Geburt intensivmedizinisch betreut werden mussten, war signifikant erhöht.
    Bei altersentsprechend niedriger Gesamt-Sterberate ist die Mortalität von Schwangeren mit Covid-19 jedoch deutlich erhöht.

    Informationen zur Studie: Meta-Analyse – veröffentlicht im Canadian Medical Association Journal

    Co-Mutterschaft: Gericht hält fehlende Regelung für verfassungswidrig

    Bei lesbischen Elternpaaren muss bislang die zweite Mutter vor einem Familiengericht beantragen, das Kind als Stiefkind zu adoptieren. Es ist demnach nicht möglich, beide Mütter in die Geburtsurkunde ihres Kindes eintragen zu lassen. Das Oberlandesgericht Celle hält, nach Klage eines lesbischen Ehepaares, die fehlende Regelung für gleichgeschlechtliche Paare im BGB für verfassungswidrig und hat das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

    Informationen zu Corona für Interessierte

    „Schwangere sind nicht generell immunsupprimiert“
    So kommentiert Prof. Dr. Wolfgang Würfel (Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Kinderwunsch Centrum München) den im Ärzteblatt erschienenen Artikel „COVID-19-Pandemie tangiert auch Schwangerschaft und Geburt“, in dem es heißt, Schwangere seien „gleichsam immunsupprimiert“.
    https://www.aerzteblatt.de/studieren/forum/134442

    Schwangerschaft und COVID-19
    Bislang scheint das Corona-Virus nicht über die Plazenta auf das Ungeborene übertragen zu werden. Bei den wenigen Schwangerschaften, die bisher bei einer Infektion mit dem Coronavirus analysiert wurden, konnte kein erhöhtes Risiko für Anomalien festgestellt werden. Doch die bisherigen Erkenntnisse zu COVID-19 und Schwangerschaft sind noch gering.
    https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/coronavirus/schwangerschaft-und-covid-19-keine-negativen-auswirkungen/

    COVID-19 bei Kindern unter der Lupe
    Kinder sind von COVID-19 seltener schwer betroffen als Erwachsene. Aber auch im Kindesalter kann es zu ernsten Verläufen kommen. Hinzu kommt, dass das Risiko dafür abhängig vom Alter des Kindes ist. Zu diesen Schlüssen kommen Forscher von der Jiao Tong University School of Medicine in Shanghai.
    https://www.pharmazeutische-zeitung.de/covid-19-bei-kindern-unter-der-lupe/

    Übertragung durch Transfer menschlicher Zellen oder Gewebe
    Eine Übertragung respiratorischer Viren durch Implantation, Transplantation, Infusion oder Transfer von menschlichen Zellen oder Gewebe ist bisher nicht beschrieben. Bislang wurden keine Fälle einer Übertragung von SARS-CoV-2 über Gewebezubereitungen berichtet.
    https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-node.html

    Urteil über Embryonenspende vom 13.12.18

    Das Landgericht Augsburg hat am 13.12.2018 ein richtungsweisendes Urteil bezüglich der altruistischen Spende von überzähligen Embryonen und Vorkernstadien ausgesprochen.
    In ihrem Urteil haben die Richter alle 3 Angeklagten vom Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen und entschieden, dass sowohl überzählige Embryonen als auch eingefrorene befruchtete Eizellen gespendet werden dürfen.
    Weitere Informationen finden Sie unter: www.br.de/nachrichten

    EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab dem 25.05.2018

    Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche ab dem 25.05.2018 in Kraft tritt, sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben. Eine Einverständniserklärung zur Übermittlung von Behandlungsdaten und Befunden wird Ihnen bei Ihrem Besuch in der Praxis zur Unterschrift ausgehändigt. Die vollständige Patienteninformation zum Datenschutz finden Sie hier:Patienteninformation zum Datenschutz

    Änderung des Labor-EBM zum 01.04.2018

    01. April 2018

    Die Änderung des Labor EBM betrifft im Wesentlichen den Wirtschaftlichkeitsbonus und die Gestaltung der Ausnahmeziffern.
    Die bisherige Ausnahmeziffer für Kinderwunschbehandlungen „32013“ ist seit 01.04.2018 nicht mehr existent. Dies bedeutet, dass sämtliche endokrinologischen Laboruntersuchungen Ihr Budget zu 100 % belasten.

    Der Wirtschaftlichkeitsbonus reduziert sich bei Überschreitung des Laborbudgets relativ schnell. Eine Regressgefahr besteht zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht. Nach unserer Einschätzung muss bei jeder Patientin genauestens überlegt werden, ob und in welchem Umfang ein Hormonstatus abgenommen wird. Wir empfehlen für ein Hormonprofil zu Zyklusbeginn zunächst nur den AMH-Wert, FSH, Estradiol, TSH und das freie Testosteron abzunehmen. Bei Patientinnen mit deutlichen Androgenisierungserscheinungen ist die Abnahme von Androstendion und DHEAS zusätzlich sinnvoll.
    Nähere Informationen finden Sie auch noch auf der Homepage der KBV.

    Neues Samenspenderregistergesetz ab dem 01.07.2018

    Zum 01.07.2018 tritt in Deutschland erstmalig ein Samenspenderregistergesetz in Kraft. Hintergrund des Samenspenderregistergesetzes ist, dass sämtliche erfolgreiche Therapien, die mit Hilfe einer Samenspende durchgeführt wurden, zentral beim DIMDI in Köln registriert werden. Hierdurch soll gewährleistet sein, dass alle durch eine Samenspendertherapie gezeugten Kinder die Möglichkeit haben, Daten zum Samenspender zu erfahren. Gleichzeitig wurde in dem Gesetz festgelegt, dass gegenüber dem Samenspender keine Unterhaltsansprüche oder erbrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Dies bietet den Samenspendern eine deutlich größere Sicherheit.

    Zikavirus

    Bei geplanter Kinderwunschbehandlung oder Schwangerschaft sind Reisen in ein Zika-Ausbruchsgebiet zu vermeiden. » mehr lesen

    Umfassende und ständig aktualisierte Informationen über die betroffenen Länder finden Sie hier. Die Symptome einer Zikavirus-Infektion ähneln denen anderer mückenübertragender Infektionen, werden aber als deutlich milder beschrieben. Am häufigsten sind Hautausschlag, Kopf-, Gelenk- und Muskelschmerzen, Bindehautentzündung und Fieber. Die Symptome treten in einem Zeitraum von drei bis 12 Tagen (meist drei bis sieben Tage) nach einem infektiösen Mückenstich auf und halten bis zu einer Woche an. Ein großer Anteil der Infektionen verläuft vermutlich asymptomatisch, das heißt, die Betroffenen haben keinerlei Symptome. Ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Zikavirusinfektion in der Schwangerschaft und Hirnfehlbildungen beim ungeborenen Kind wird inzwischen als gegeben angesehen (siehe „Ist das Zikavirus für Hirnfehlbildungen bei Kindern im Mutterleib verantwortlich?“) Reisende nach ihrer Rückkehr aus einem betroffenen Gebiet sollten Folgendes beachten: Frauen: 8 Wochen nach der Rückkehr sollte keine Schwangerschaft eintreten und keine Kinderwunschbehandlung erfolgen. Männer: mindestens 3 Monate (offizielle Empfehlung nach WHO sogar 6 Monate) sollte mit Kondom verhütet werden. In dieser Zeit ist keine Kinderwunschbehandlung, keine Kryokonservierung von Samenzellen und keine Kryokonservierung von Hodenbiopsaten möglich. Bei nachgewiesener Infektion verlängert sich diese Wartezeit auf 6 Monate.

    » schließen

    Spenden für Kantha Bopha

    – aktueller Spendenstand: 41.373,84 €

    Wir danken allen Patienten, Eltern und Kooperationspartnern ganz herzlich, die mit uns die Initiative „Kantha Bopha„, Kinderkrankenhäuser in Phnom Penh, Kambodscha unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter www.kantha-bopha.de

    Kosten

    Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass Ihr Wunsch nach einem eigenen Kind nicht an finanziellen oder bürokratischen Hürden scheitert. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei Problemen mit den Krankenkassen.
    Es besteht auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Die Beratungsgespräche, die Diagnostik vor der Behandlung sowie die Hormontherapien werden komplett von der GKV übernommen. Hormontherapien sind keine Leistungen nach § 27a SGB V und sind daher nicht mit 50% zuzahlungspflichtig.

    Leistungen
    50% Kostenübernahme bei einer Insemination im Spontanzyklus oder hormonell stimuliert, mit Hormonuntersuchungen IVF- und ICSI-Therapie mit serologischen Untersuchungen auf Anti-HIV-1,2, HBsAg, Anti-HBc, Anti-HCV-Ak.

    Anzahl Versuche

    • 8 Inseminationen ohne Stimulation, gegebenenfalls aber mit Clomifen
    • 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation, z. B. Gonal F, Puregon, Menogon
    • 3 IVF-Behandlungen oder alternativ 3 ICSI-Behandlungen
    Zusätzliche Leistungen
    Einige gesetzliche Krankenkassen bieten Kinderwunschpaaren weitere, über die 50%‐Regelung hinausgehende, finanzielle Unterstützungen an. Dafür müssen Sie die Rechnungen (Therapie und Medikamente) zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Hier finden Sie weitere Informationen: www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/krankenkassen/kunstliche-befruchtung-welche-krankenkassen-zahlen-mehr-5265/

    Voraussetzungen für die 50%-ige Kostenübernahme

    • Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
    • Die Frau muss mindestens 25 und darf maximal 39 Jahre alt sein.
    • Der Ehemann muss mindestens 25 und darf maximal 49 Jahre alt sein.

    Weitere Details

    • Vor Beginn der Behandlung muss der Krankenkasse ein Behandlungsplan vorgelegt werden.
    • Bei klinischer Schwangerschaft besteht ein erneuter Anspruch auf eine weitere Therapie.
    • Nach Geburt eines Kindes besteht erneut Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
    • Nach einer Sterilisation besteht kein Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
    Kosten (50%-Anteil, ca. Angaben in €) Medikamente Ärztliche Leistungen Labor Anästhesie     Gesamt
    Insemination spontan ca. 50 60 20 130
    Insemination hormonell ca. 375 85 30 490
    IVF (In-Vitro-Fertilisation) ca. 800* 670 35 77 1.582
    ICSI ca. 800* 890 35 77 1.802
    Spermaaufarbeitung 45 – 105 30 75 – 135

    * Der Medikamentenverbrauch variiert individuell, Schätzwert!

    Private Krankenversicherung

    Die vertraglichen Regelungen der privaten Krankenversicherung sind sehr unterschiedlich. Es muss individuell geklärt werden, welche Kosten übernommen werden.

    Grundvoraussetzung der Erstattungsfähigkeit der Kosten ist die Erkrankung des Versicherten. In jedem Fall sollte vor einer Behandlung geklärt werden, ob und welche Maßnahmen bezahlt werden. Bei gemischt versicherten Paaren, also wenn ein Partner gesetzlich und der andere privat versichert ist, besteht besonderer Klärungsbedarf zwischen den betroffenen Kassen. Wir helfen Ihnen bei Problemen und Fragen sehr gerne weiter.

    Link unseres Bundesverbandes der reproduktionsmedizinischen Zentren – BRZ zum Thema Privatkassen und Kinderwunsch: www.pkv-contra-kinderwunsch.de

    • Grundvoraussetzung der Erstattungsfähigkeit der Kosten ist die Erkrankung des Versicherten („Verursacherprinzip“). Wer erkrankt ist, erhält die sich aus der Krankheit ergebenden Behandlungskosten erstattet. Unabhängig davon, ob die Partnerin/der Partner ebenfalls erkrankt ist.
    • Es gibt keine pauschale Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Versuchen.
    • Für die Behandlung muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg gegeben sein.
    • Die PKV hat ein Anrecht auf Übermittlung der wesentlichen medizinischen Daten, auch der Partnerin/des Partners, um die Notwendigkeit der Behandlung und die Erfolgsaussicht überprüfen zu können.
    • Es gibt bei der PKV keinen ausdrücklichen Leistungsausschluss für unverheiratete Paare. Die entsprechende Rechtsfrage ist allerdings zurzeit noch nicht abschließend geklärt, da der Bundesgerichtshof (BGH) bisher diese Frage noch nicht entschieden hat. Die überwiegende Anzahl der Zivilgerichte gestehen jedoch unverheirateten Paaren ohne Einschränkung Leistungsansprüche gegenüber der PKV zu.
    • Es besteht gegenüber der eigenen PKV keine Verpflichtung, zusätzlich die Krankenversicherung der Partnerin/des Partners in Anspruch zu nehmen.
    • Die Leistungspflichten der PKV regeln sich ausschließlich unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten. Die zuständigen Gerichte sind hier ausschließlich Zivilgerichte mit dem BGH als oberste Instanz. Das Bundessozialgericht (BSG) und andere Sozialgerichte sind ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung zuständig.

    Kooperationspartner

    Anästhesie
    Dr. med. Jutta Hohenadel
    Clara-Zetkin-Str. 15, 72074 Tübingen
    Tel.: 0178 8980571

    Andrologie
    Andrologicum München
    Prof. Dr. med. Frank-Michael Köhn
    Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Allergologie und Andrologie
    Burgstr. 7, 80331 München
    Tel.: 089 29160655, Fax: 089 29160677
    info@andrologicum.com, www.adrologicum.com

    Humangenetik
    Institut für Medizinische Genetik und angewandte Genomik Tübingen
    Prof. Dr. Olaf Rieß
    Calwerstr. 7, 72076 Tübingen
    Tel.: 07071 29-72288, Fax: 07071 29-5171
    www.medgen-tuebingen.de

    Akupunktur / Chinesische Medizin
    Dr. med. Wolfgang Banzhaf
    Hagellocher Weg 63, 72070 Tübingen
    Tel.: 016094918305
    dr.banzhaf@banzhaf-tuebingen.de; www.banzhaf-tuebingen.de

    Immunologie / Laboruntersuchungen
    Laborärzte Sindelfingen
    Nüßstraße 5, 71065 Sindelfingen
    info@laboraerzte-sifi.de, www.laboraerzte-sifi.de

    Immunologische Analyse des Endometrium
    Reprognostics GbR
    Gaier-Kuon-Toth
    CUBEX
    Universitätsmedizin Mannheim
    Theodor-Kutzer-Ufer 1-3
    68167 Mannheim
    www.reprognostics.de

    Psychologische Begleitung
    Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung – BKiD
    Tel.: 06221 346 2221
    info@bkid.de, www.bkid.de

    gimaro*, Praxis für systemische Beratung und Therapie
    Kelternstraße 20, 72070 Tübingen
    Tel.: 07071 5 666 466
    info@praxis-gimaro.de, www.praxis-gimaro.de

    Monika Helber, Psychologische Beratung für Einzelne und Paare
    Lilly-Zapf-Str. 2, 72072 Tübingen Tel.: 07071 9773092
    oder Landhausstr. 78 in Stuttgart Tel.: 0711 2847240
    monika.helber@freenet.de,www.kinderwunschberatung.com

    Franziska Ferber, Kindersehnsucht
    Schlörstrasse 1 (Kitchen2Soul), 80634 München (Neuhausen)
    Tel.: 089380 788 16 oder 0179 53 00 933
    franziska.ferber@kindersehnsucht.de, www.kindersehnsucht.de

    Juristische Beratung
    Andreas Maria Wucherpfennig, Rechtsanwalt
    Voßgasse 3, 48143 Münster, Tel.: 0251 4841603
    Grindelallee 141, 20146 Hamburg, Tel.: 040 228217500
    info@ra-wucherpfennig.de

     

    Kryo-Banken
    AIR LIQUIDE Medical GmbH
    Hans-Günther-Sohl-Straße 5, 40235 Düsseldorf
    www.kryobank.de

    Pränatale Diagnostik
    Dr. med. Bernhard Müller
    Kaiserstr. 24, 72764 Reutlingen
    Tel.: 07121 329076, Fax: 07121 329292

    Feindiagnostik Nürtingen
    Dres. med. Annette Philippi, Isabel Wallrafen, Sibylle Haase
    Ludwigstr. 11,  72622 Nürtingen
    Tel.: 07022/218397-0
    Fax: 07022/218397-22
    info@feindiagnostik-nuertingen.de, www.feindiagnostik-nuertingen.de

    Prof. Dr. Gunther Mielke Privatarzt
    Richard-Wagner-Str. 11, 70184 Stuttgart
    Tel.: 0711 7827993, Fax: 0711 7827994
    info@mielke-praxis.de, www.mielke-praxis.de

    Spermabanken
    Erlanger Samenbank
    Dr. Andreas Hammel
    Nägelsbachstrasse 12, 91052 Erlangen
    Tel.: 09131 898411, Fax: 09131 205410
    info@erlanger-samenbank.de, www.erlanger-samenbank.de

    Cryostore* Deutschland GmbH
    Prof. Dr. med. Thomas Katzorke
    Akazienalle 8 -12, 45127 Essen
    Tel.: 0201 2942934, Fax: 0201 2942968
    info@cryostore.de, www.cryostore.de

    Cryobank München
    Wolfratshauserstr. 216, 81476 München
    Tel. 089-72 77 98 27, Fax: 089-72 77 98 28
    www.cryobank-muenchen.de; info@cryobank-muenchen.de

    Berliner Samenbank
    Friedrichstr. 152, 10117 Berlin
    Tel. 030-3018883, Fax: 030-30612348
    www.berliner-samenbank.de; info@berliner-samenbank.de

    TESE
    Dr. med Benjamin Gläser, Facharzt für Urologie
    Urologie an der Achalm
    In Laisen 11, 72766 Reutlingen
    Tel.: 07121 1450850
    info@urologie-achalm.de

    Daneben arbeiten wir mit einem interdisziplinären Netzwerk gynäkologischer und urologischer Facharztpraxen in enger Zusammenarbeit. Die kooperative interdisziplinäre Betreuung von Kinderwunschpaaren steigert die Qualität der Patientenversorgung und verhindert unnötige Belastungen durch Mehrfachuntersuchungen und weite Anfahrtswege.

    Fortbildung

    Fortbildungen

    Wir bieten Ihnen mehrmals jährlich  Fortbildungen zu aktuellen Themen an, die selbstverständlich bei der Ärztekammer zur Zertifizierung angemeldet werden. Auch für nicht-ärztliches Personal veranstalten wir regelmäßig Fortbildungen.

    Jahresfortbildung

    Unsere diesjährige Jahresfortbildung findet am 13. April 2024 statt. Mehr erfahren.

    PDF_file_icon Einladungsflyer

    Spermiogrammkurs

    Der nächste Spermiogrammkurs ist für den 15. Juni 2024 geplant.

    MFA Fortbildung

    Die nächste MFA Fortbildung ist für den 19. Oktober geplant.

    Kooperation

    Beratung und Mitbehandlung bei komplexen Hormonstörungen sowie in der Sterilitätstherapie
    In Kooperation mit Ihnen erfolgt die Behandlung Ihrer Patientinnen. Bei der Kinderwunschbehandlung erhalten Sie umgehend nach dem Beratungsgespräch des Paares bei uns einen Brief mit unserer Therapieempfehlung. Eine Kopie des Stimulationsplanes für den nächsten Behandlungszyklus geht Ihnen ebenfalls zu, so dass die Patientin auch während der Kinderwunschtherapie intermittierend von Ihnen und uns betreut werden kann, z.B. für Ultraschall- oder Hormonkontrollen.
    Um Sie als behandelnden Frauenarzt optimal in die Kinderwunschtherapie einzubinden, bedarf es eines regen Informationsaustausches.
    Sie werden laufend über die Kinderwunschbehandlung informiert. Falls Sie das Zyklusmonitoring selbst durchführen wollen, erhalten Sie vor Therapiebeginn zusammen mit dem Behandlungsplan vorgefertigte Ultraschallformulare zur Übermittlung der Ultraschallergebnisse (Endometrium, Follikelanzahl, Follikelgröße). Blankoformulare finden Sie unten unter "Downloads". Wir informieren Sie dann über das weitere Vorgehen per Fax oder auch telefonisch. Ihre Patientin wird ebenfalls telefonisch informiert.
    Gerne verordnen wir auch die erforderliche Medikation, damit Sie Ihr Arzneimittelbudget nicht überstrapazieren müssen.

    Interpretation Ihrer Hormonbefunde mit Therapievorschlag
    Sie können uns Ihre Hormonbefunde zusenden (eMail, Fax, per Post). Gerne unterstützen wir Sie bei der Interpretation. Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich auch einen Therapievorschlag.

    Außerhalb der Sprechzeiten bieten wir Ihnen eine ständige telefonische Erreichbarkeit über unser Mobiltelefon (Mobil 0172 – 776 21 67).

    Qualitätszirkel / Qualitätsmanagement

    Dr. Ulrich Göhring nimmt aktiv an Qualitätszirkeln teil. Interessenten sind jederzeit gerne willkommen.

    Aktuelle Qualitätszirkel:
    Tübingen

    Donaueschingen

    Haben Sie Interesse an der Bildung eines Qualitätszirkels?
    Kontakt mit Dr. Ulrich Göhring: info@kinderwunschpraxis.com

    Programm:

    Jahresfortbildung am 13. April 2024

    9 – 9:15 Begrüßung
    9:15 -10 Frau Prof. Barbara Sonntag - PCOS - Update für die Praxis
    10 – 10:45 Prof. Köhn - Sexuell übertragbare Erkrankungen auf dem Vormarsch – relevant auch für Gynäkologen
    10:45–11:15

    Kaffee

    11:15 – 12

    Dr. Petra Thorn - Psychosoziale Begleitung von Kinderwunschpaaren

    12 – 12:45 Prof. Riegl - Neue Erfolgsdimensionen in Menschlichkeit, ....... nicht trotz, sondern dank Digitalisierung und KI
    12:45 – 14:00

    Imbiss

    14 – 14:45

    Dr. Karsten Behle, Adipositas und Kinderwunsch – eine interdisziplinäre Herausforderung

    14:45 – 15:30 Dr. Larissa Thiel - Künstliche Intelligenz in der KinderwunschPraxis
    15:30 – 16 Dr. Ulrich Göhring – Aktuelles aus der KinderwunschPraxis

    Prof. Dr. med. Barbara Sonntag

    Facharztzentrum für Kinderwunsch, Pränatale Medizin,

    Endokrinologie und Osteologie

    Mönckebergstr. 10, 20095 Hamburg

    Barbara.Sonntag@amedes-group.com, http://www.amedes-experts-hamburg.de

     

    Prof. Dr. med. Frank Michael Köhn

    Andrologicum München

    Burgstr. 7, 80331 München

    info@andrologicum.com, http://www.andrologicum.com

     

    Dr. Petra Thorn

    Dipl. Sozialarbeiterin | Dipl. Sozialtherapeutin | Familientherapeutin DGSF

    Langener Str. 37, 64546 Mörfelden

    mail@pthorn.de, http://www.pthorn.de

    Prof. Dr. Gerhard F. Riegl

    Institut für Management im Gesundheitsdienst

    Provinostrasse 11, 86153 Augsburg

    http://www.prof-riegl.de

     

    Dr. med. Karsten Behle

    Bonner Straße 205, 50968 Köln

    karsten@dr-behle.de, http://www.dr-behle.de

     

    Dr. med. Larissa Thiel

    KinderwunschPraxis Dres. med. Göhring

    Hagellocher Weg 63, 72070 Tübingen

    thiel@kinderwunschpraxis.com, https://www.kinderwunschpraxis.com

    Downloads

    Für Patienten

     

    Allgemeine Informationen

    Unterlagen zur Vorbereitung auf das Erstgespräch.

    Die Geburt Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie trotz all des Glückes unseren Fragebogen nicht vergessen.

    Für Männer

    Spermiogrammuntersuchung – wichtige Details
    Falls Sie uns Spermaproben bringen, benötigen wir eine kurze Bestätigung

    Anleitungen zum Spritzen

    Auf YouTube finden Sie schnelle und einfache Spritzanleitungen, auch in verschiedenen Sprachen.
    Geben Sie die Präparatenamen als Suchbegriff ein.

    Hier finden Sie die Spritzanleitungen der Hersteller:

    Kündigung Lagerung Keimmaterial

    Falls Sie keine weitere Lagerung des Keimmaterials wünschen, schicken Sie uns bitte die unterschriebene Vernichtungserklärung (Formular) zusammen mit der aktuellen Lagerungsrechnung.

    Abwesenheit von Ärzten

    Herr Dr. Ulrich Göhring
    02.02.24 Fortbildung
    19.02.24 – 08.03.24
    14.03.24 – 15.03.24
    25.04.24 – 26.04.24
    10.05.24
    31.05.24 – 07.06.24
    08.07.24 – 10.07.24 Fortbildung
    22.07.24 – 26.07.24
    23.09.24 – 04.10.24

    Frau Dr. Inés Göhring
    19.02.24 – 08.03.24
    02.04.24 – 05.04.24
    10.05.24
    31.05.24 – 07.06.24
    08.07.24 – 10.07.24 Fortbildung
    22.07.24 – 26.07.24
    23.09.24 – 04.10.24
    22.11.24 Fortbildung

    Frau Dr. Mirjam Schöne
    25.01.24 – 26.01.24 Fortbildung
    29.04.24 – 09.05.24
    14.06.24 – 23.06.24
    05.07.24 Fortbildung
    30.08.24 – 13.09.24
    27.09.24 Fortbildung

    Frau Dr. Larissa Thiel
    02.02.24 Fortbildung
    18.05.24 – 25.05.24
    12.08.24 – 23.08.24

    Frau Dr. Anke Schweizer
    20.05.24 – 29.05.24
    26.08.24 – 07.09.24