2020
/in impressionen-2020 /by Kinderwunschpraxis edv
Paula

Lina


Liz

Ria Ailine

Dorothea Theresa

Desirée Ylva Elisabeth

Wanda

Anni

Klara Marie


Eliah

Leano

Emma
“Herzlichen Dank für die sehr gute medizinische und einfühlsame Betreuung während der gesamten Zeit der Behandlung!”

Marlon Frank & Hailey-Sue Phia


Emma
“Herzlichen Dank für alles.”

Louie

“Vielen Dank für Ihre Arbeit und Unterstützung.”



Janne


Alexander

Oliver Tim


Klara




Carlotta Rosalie

Till

Lydia


Finn


Lennart Maxim

Mia


Isabelle

Linus


Thomas

Ronja

Elisa


Lars


Lara

Danail

Paul Johann

Gabriel


David

Emilian

Rhea


Maxime

Jonathan Heinrich


Laura Florentine

Jule


Nele
“Vielen Dank für alles.”

Robin

Liyana

Silas Valentin
“Herzlichen Dank!”

Thilo

“Vielen Dank für alles!”



Niklas
“Vielen lieben Dank.”

Laura Antonia

Leonie


Daniel


Dana
“Vielen Dank!”

Josefine


Lias



Mia
“Danke für die Unterstützung dieses Wunder wahr zu machen :)”





Julian Benedict
Anesthesia
/in anesthesia /by Kinderwunschpraxis edvOur anesthetists work in our OR as independent cooperation partners.

Dr. med. Jutta Hohenadel
Dr. Hohenadel is a registered anesthesiologist in Tübingen. Together with her team of anesthetists she takes care of our patients in the OR.
The fear and anxiety about an operation and anesthesia are quite normal. It is all the better for me to see that patients can take fears. My patients should feel accepted and reserved with us.

Dr. med. Thomas Krusch
As an anesthesiologist, he specializes in anesthetics, intensive and emergency medicine and pain therapy.

Dr. med. Benedikt Latz
Dr. Latz has been a member of our anesthesia team for a long time. With a lot of calm and composure, he looks after our patients in the OR.
Anästhesie
/in Anästhesie /by Kinderwunschpraxis edvUnsere Anästhesisten arbeiten in unserem OP als unabhängige Kooperationspartner.

Dr. Jutta Hohenadel
Frau Dr. Hohenadel ist niedergelassene Anästhesistin in Tübingen und betreut mit ihrem Anästhesistenteam unsere Patientinnen im OP.
Die Angst und Sorge vor einem Eingriff und einer Narkose sind ganz normal. Umso schöner ist es für mich zu sehen, dass man Patienten Ängste nehmen kann. Meine Patientinnen sollen sich angenommen und aufgehoben bei uns fühlen.

Dr. Thomas Krusch
Als Anästhesist ist er auf Narkosen, Intensiv- und Notfallmedizin sowie Schmerztherapie spezialisiert. Mit Herz und Einfühlungsvermögen betreut er unsere Patienten vor, während und nach der Narkose.

Dr. Benedikt Latz
Seit langem ist Herr Dr. Latz Mitglied unseres Anästhesistenteams. Mit viel Ruhe und Gelassenheit betreut er unsere Patientinnen im OP.
2019
/in impressionen-2019 /by Kinderwunschpraxis edv
Valentina







Tim

Nino Leandro



Viktoria
“Wir sind überglücklich und wünschen allen Paaren viel Glück auf Ihrer Reise.”


Mona
“An dieser Stelle nochmal ein herzliches Dankeschön für Ihre Unterstützung!”



Finn Elias

Jonas & Ida







Benett


Theo
“Vielen Dank für die freundliche und zuvorkommende Behandlung!”

Samuel

Lars

Elodie

Vincent

Emily


Linus Alexander

Kira

Klara

Selina & Marisa

Nico


Mailin

Mia Emily

Liza

Silas Levin



Samu

Olivia


Emilian Noah


Lina & Elias






Josephina Undine



Jan-Philipp



Lotta

Milian

Lara



Leya


Nele


Silas-Lian

Leon

Logan

Matts

Linus

Matilda & Melinda






Toni Moritz

Toni


Rahel



Moana

Matti

Mahmoud

Aurora


Mara Theresia

Althea Marie
Kosten
/in kosten /by econsorEs ist uns ein wichtiges Anliegen, dass Ihr Wunsch nach einem eigenen Kind nicht an finanziellen oder bürokratischen Hürden scheitert. Wir beraten Sie gerne und
helfen Ihnen bei Problemen mit den Krankenkassen. Es besteht auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Beratungsgespräche, die Diagnostik vor der Behandlung und Hormontherapien werden komplett übernommen. Hormontherapien sind keine Leistungen nach § 27a SGB V und sind daher nicht mit 50% zuzahlungspflichtig.
Anzahl Versuche
- 8 Inseminationen ohne Stimulation, gegebenenfalls aber mit Clomifen
- 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation, z. B. Gonal F, Puregon, Menogon
- 3 IVF-Behandlungen oder alternativ 3 ICSI-Behandlungen
Voraussetzungen für die 50%-ige Kostenübernahme
- Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
- Die Frau muss mindestens 25 und darf maximal 39 Jahre alt sein.
- Der Ehemann muss mindestens 25 und darf maximal 49 Jahre alt sein.
Weitere Details
- Vor Beginn der Behandlung muss der Krankenkasse ein Behandlungsplan vorgelegt werden.
- Bei klinischer Schwangerschaft besteht ein erneuter Anspruch auf eine weitere Therapie.
- Nach Geburt eines Kindes besteht erneut Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
- Nach einer Sterilisation besteht kein Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
Kosten (50%-Anteil, ca. Angaben in €) | Medikamente | Ärztliche Leistungen | Labor | Anästhesie | Gesamt |
Insemination spontan | ca. 30 | 50 | 20 | – | 100 |
Insemination hormonell | ca. 375 | 65 | 30 | – | 470 |
IVF (In-Vitro-Fertilisation) | ca. 800 | 610 | 35 | 75 | 1.520 |
ICSI | ca. 800 | 810 | 35 | 75 | 1.720 |
Spermaaufarbeitung | 20 | 30 | 50 |
Private Krankenversicherung
Die vertraglichen Regelungen der privaten Krankenversicherung sind sehr unterschiedlich. Es muss individuell geklärt werden, welche Kosten übernommen werden.
Grundvoraussetzung der Erstattungsfähigkeit der Kosten ist die Erkrankung des Versicherten. In jedem Fall sollte vor einer Behandlung geklärt werden, ob und welche Maßnahmen bezahlt werden. Bei gemischt versicherten Paaren, also wenn ein Partner gesetzlich und der andere privat versichert ist, besteht besonderer Klärungsbedarf zwischen den betroffenen Kassen. Wir helfen Ihnen bei Problemen und Fragen sehr gerne weiter.
Link unseres Bundesverbandes der reproduktionsmedizinischen Zentren – BRZ zum Thema Privatkassen und Kinderwunsch: www.pkv-contra-kinderwunsch.de
- Grundvoraussetzung der Erstattungsfähigkeit der Kosten ist die Erkrankung des Versicherten („Verursacherprinzip“). Wer erkrankt ist, erhält die sich aus der Krankheit ergebenden Behandlungskosten erstattet. Unabhängig davon, ob die Partnerin/der Partner ebenfalls erkrankt ist.
- Es gibt keine pauschale Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Versuchen.
- Für die Behandlung muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg gegeben sein.
- Die PKV hat ein Anrecht auf Übermittlung der wesentlichen medizinischen Daten, auch der Partnerin/des Partners, um die Notwendigkeit der Behandlung und die Erfolgsaussicht überprüfen zu können.
- Es gibt bei der PKV keinen ausdrücklichen Leistungsausschluss für unverheiratete Paare. Die entsprechende Rechtsfrage ist allerdings zurzeit noch nicht abschließend geklärt, da der Bundesgerichtshof (BGH) bisher diese Frage noch nicht entschieden hat. Die überwiegende Anzahl der Zivilgerichte gestehen jedoch unverheirateten Paaren ohne Einschränkung Leistungsansprüche gegenüber der PKV zu.
- Es besteht gegenüber der eigenen PKV keine Verpflichtung, zusätzlich die Krankenversicherung der Partnerin/des Partners in Anspruch zu nehmen.
- Die Leistungspflichten der PKV regeln sich ausschließlich unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten. Die zuständigen Gerichte sind hier ausschließlich Zivilgerichte mit dem BGH als oberste Instanz. Das Bundessozialgericht (BSG) und andere Sozialgerichte sind ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung zuständig.
Costs
/in costs /by econsorI. Medical treatment for infertility –hormone therapy
The costs for hormone therapy are covered by your health insurance. The aim of a hormontherapy is the stimulation of oocyte maturation and/or ovulation. This will increase the chance of conception during the natural intercourse to follow. The growth of the follicles can be stimulated with clomifen or gonadotropins (FSH, HMG). One can either wait for natural ovulation to occur or trigger ovulation with hCG (human Choriongonadotropin). Triggering ovulation has the advantage that the best time point for intercourse can be determined. The physician will call this “intercourse at the optimal time”. This therapy does not fall into the category of §27a SGB V.
II. Assisted reproductive techniques: Insemination, IVF, ICSI
It is of great importance to us that your wish for a child does not fail due to financial or bureaucratic boundaries. We can advise you and assist you in problems regarding health insurance. The costs may also be payed in installments. Contact us and we will be glad to assist you.
- Public health insurance
- Private health insurance
- Self-payed
Private Health Insurance
The contract conditions of private health insurance companier vary greatly – Espacially if one parner is publically insured and the other one provathly clarification of cost coverage between the insurance companies involved is required. Before commencing fertility treatment it should be clear if and what
type of treatment tere private health insurance will be paying for. Questions or problems we are glad to help you.
Public Health Insurance
The publich health insurance covers 50% of the costs. The number of attempts is limited to:
- 8 inseminations without stimulation (where applicable with clomifen)
- 3 inseminations with hormonal stimulation (eg Gonal F, Puregon, Menogon)
- 3 IVF-cycles
- 3 ICSI-cycles
Conditions for a health insurance refund
- the couple needs to be married
- the women must be over 25 and is only allowed to be maximal 39 years of age
- the man must be over 25 and is only allowed to be maximal 49 years of age
Further details:
- Before commencing therapy the health insurance requires a plan of treatment
- If a clinical pregnancy occurs within the three IVF / ICSI attempts granted by your health insurance you are entiteled to further therapy
- After birth of your child you are entiteled to one more infertility therapy
- After sterilisation you can not claim infertility treatment from your health insurance
- cryopreservation of sperm, fertilised oocytes or embryos is not part of the service catalogue of public health insurance
- Both partners must be HIV-negativ
Information session
/in Information-session /by econsorOur information session allows you to get to know our office without any commitment. In this evening session we first give you a short introduction into the field of undesired childlessness and In Vitro Fertilization. Then there will be time for your questions and concerns as well as logistic informations. To ensure a high quality of discussion the number of participants is limited to 20. We therefore recommend early registration. Registration can be done by phone, mail, fax or email. You will receive a short confirmation including a map which shows you how to find us.
Dates for the next sessions (thursdays 8 p.m. – 9:30 p.m):
18 march 2021
22 april 2021
20 may 2021
24 june 2021
22 july 2021
26 august 2021
23 september 2021
25 november 2021
All sessions take place at our office:
KinderwunschPraxis Dres. Göhring
Hagellocher Weg 63, 72070 Tübingen
Registration via e-mail: info@kinderwunschpraxis.com
Please note that due to the current situation, we will only hold the sessions as a webinar via zoom.
You will receive further information after registration.
Neuigkeiten
/in neuigkeiten /by econsorUnsere Empfehlung zur Covid-Impfung
Obwohl die aktuellen Impfstoffe gegen Covid19 als Totimpfstoffe vermutlich keinen Einfluss auf eine Schwangerschaft haben, ist die Datenlage noch sehr unsicher.
Wir empfehlen daher in den beiden Impfmonaten (1. + 2. Gabe) mit der Kinderwunschtherapie zu pausieren.
In der Schwangerschaft wird möglichst nicht geimpft. Eine versehentliche Impfung in der Schwangerschaft stellt jedoch keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar.
ESHRE Empfehlung vom 12.01.2021
Digitaler Lesezirkel “share magazines”
Wir haben uns den aktuellen Pandemiebedingungen angepasst und verzichten zukünftig in unserem Wartezimmer auf Zeitschriften in Papierformat.
Stattdessen bieten wir Ihnen mit „share magazines“ einen digitalen Lesezirkel an, um Ihnen die Wartezeit bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten.
Laden Sie sich hierfür einfach die App „share magazines“ in Ihrem Appstore herunter, verbinden sich mit dem Wlan der KinderwunschPraxis und aktivieren Sie das GPS auf Ihrem Smartphone.
Ohne Anmeldung steht Ihnen nun ein digitales Angebot an über 100 nationalen und internationalen Tageszeitungen und Magazinen zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihr, hoffentlich positives, Feedback.
FOCUS Ärzteliste 2020
01. Juni 2020
Das unabhängige Rechercheinstitut Munich Inquire Media (MINQ) ermittelt jedes Jahr die deutschlandweit führenden Mediziner. Wir freuen uns, dass auch in diesem Jahr
Dr. med. Ulrich Göhring zu den TOP Medizinern in der Reproduktionsmedizin gehört und erneut mit dem Focus-Siegel “TOP Mediziner 2020” ausgezeichnet wurde.
Zertifizierung QuaDeGA 2020
Qualitätskontrolle der Deutschen Gesellschaft für Andrologie 2020 » mehr lesen
Informationen zu Corona für Interessierte
“Schwangere sind nicht generell immunsupprimiert”
So kommentiert Prof. Dr. Wolfgang Würfel (Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Kinderwunsch Centrum München) den im Ärzteblatt erschienenen Artikel “COVID-19-Pandemie tangiert auch Schwangerschaft und Geburt”, in dem es heißt, Schwangere seien “gleichsam immunsupprimiert”.
https://www.aerzteblatt.de/studieren/forum/134442
Schwangerschaft und COVID-19
Bislang scheint das Corona-Virus nicht über die Plazenta auf das Ungeborene übertragen zu werden. Bei den wenigen Schwangerschaften, die bisher bei einer Infektion mit dem Coronavirus analysiert wurden, konnte kein erhöhtes Risiko für Anomalien festgestellt werden. Doch die bisherigen Erkenntnisse zu COVID-19 und Schwangerschaft sind noch gering.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/coronavirus/schwangerschaft-und-covid-19-keine-negativen-auswirkungen/
COVID-19 bei Kindern unter der Lupe
Kinder sind von COVID-19 seltener schwer betroffen als Erwachsene. Aber auch im Kindesalter kann es zu ernsten Verläufen kommen. Hinzu kommt, dass das Risiko dafür abhängig vom Alter des Kindes ist. Zu diesen Schlüssen kommen Forscher von der Jiao Tong University School of Medicine in Shanghai.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/covid-19-bei-kindern-unter-der-lupe/
Übertragung durch Transfer menschlicher Zellen oder Gewebe
Eine Übertragung respiratorischer Viren durch Implantation, Transplantation, Infusion oder Transfer von menschlichen Zellen oder Gewebe ist bisher nicht beschrieben. Bislang wurden keine Fälle einer Übertragung von SARS-CoV-2 über Gewebezubereitungen berichtet.
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-node.html
Coronavirus-Information
14.04.2020
Liebe Patientin, lieber Patient,
Die KinderwunschPraxis hat seit dem 20.04.2020 unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen wieder geöffnet.
Begleitpersonen müssen draußen bleiben.
Wenn Sie eine Gesichtsmaske haben, freuen wir uns, wenn Sie diese mitbringen.
Wenn Sie eine nachgewiesene Corona Infektion haben, Kontakte zu einer erkrankten Person in den letzten 14 Tagen hatten oder unklare Erkältungssymptome, Fieber oder Gliederschmerzen haben, bitten wir Sie, telefonisch einen neuen Termin zu vereinbaren.
Eine Beratung kann gerne auch als Videoberatung durchgeführt werden.
Die Datenlage zu Auswirkungen einer Covid-19 Infektion in der Schwangerschaft ist unklar. Aktuelle Studien weisen nicht auf erhöhte Risiken hin, aber können natürlich nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Fachgesellschaften (ESHRE, DGRM) raten daher zu einer individuellen Abwägung, ob eine Kinderwunschtherapie gestartet werden kann.
Wir wollen unseren Beitrag leisten, damit Sie, wir und alle anderen diese Krise möglichst gesund und unbeschadet überstehen.
Danke Für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation! Ihr Team der KinderwunschPraxis Dres.Göhring
Spenden für MELKAM EDIL
Wir danken allen Patienten, Eltern und Kooperationspartnern ganz herzlich, die mit uns die Initiative „MELKAM EDIL”, »German Church School« in Addis Abeba, Äthiopien unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter www.melkam-edil.de
Urteil über Embryonenspende vom 13.12.18
Das Landgericht Augsburg hat am 13.12.2018 ein richtungsweisendes Urteil bezüglich der altruistischen Spende von überzähligen Embryonen und Vorkernstadien ausgesprochen.
In ihrem Urteil haben die Richter alle 3 Angeklagten vom Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen und entschieden, dass sowohl überzählige Embryonen als auch eingefrorene befruchtete Eizellen gespendet werden dürfen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.br.de/nachrichten
Ausscheiden Dr. med. Christine Boldor zum 30.06.18
30. Juni 2018
Frau Dr. med. Christine Boldor wird unser Team zum 30.06.18 verlassen, um sich neuen Herausforderungen zu stellen. Die Betreuung ihrer Patienten wird selbstverständlich lückenlos von unserem Ärzteteam übernommen.
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab dem 25.05.2018
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche ab dem 25.05.2018 in Kraft tritt, sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben. Eine Einverständniserklärung zur Übermittlung von Behandlungsdaten und Befunden wird Ihnen bei Ihrem Besuch in der Praxis zur Unterschrift ausgehändigt. Die vollständige Patienteninformation zum Datenschutz finden Sie hier:Patienteninformation zum Datenschutz
Änderung des Labor-EBM zum 01.04.2018
01. April 2018
Die Änderung des Labor EBM betrifft im Wesentlichen den Wirtschaftlichkeitsbonus und die Gestaltung der Ausnahmeziffern.
Die bisherige Ausnahmeziffer für Kinderwunschbehandlungen „32013“ ist seit 01.04.2018 nicht mehr existent. Dies bedeutet, dass sämtliche endokrinologischen Laboruntersuchungen Ihr Budget zu 100 % belasten.
Der Wirtschaftlichkeitsbonus reduziert sich bei Überschreitung des Laborbudgets relativ schnell. Eine Regressgefahr besteht zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht. Nach unserer Einschätzung muss bei jeder Patientin genauestens überlegt werden, ob und in welchem Umfang ein Hormonstatus abgenommen wird. Wir empfehlen für ein Hormonprofil zu Zyklusbeginn zunächst nur den AMH-Wert, FSH, Estradiol, TSH und das freie Testosteron abzunehmen. Bei Patientinnen mit deutlichen Androgenisierungserscheinungen ist die Abnahme von Androstendion und DHEAS zusätzlich sinnvoll.
Nähere Informationen finden Sie auch noch auf der Homepage der KBV.
Behandlung von weiblichen homosexuellen Paaren
12. Dezember 2017
Seit Kurzem haben wir die Möglichkeit auch weibliche homosexuelle Paare mit Hilfe einer Insemination oder einer IVF-Therapie mit Spendersamen zu therapieren. Sprechen Sie uns an.
Neues Samenspenderregistergesetz ab dem 01.07.2018
Zum 01.07.2018 tritt in Deutschland erstmalig ein Samenspenderregistergesetz in Kraft. Hintergrund des Samenspenderregistergesetzes ist, dass sämtliche erfolgreiche Therapien, die mit Hilfe einer Samenspende durchgeführt wurden, zentral beim DIMDI in Köln registriert werden. Hierdurch soll gewährleistet sein, dass alle durch eine Samenspendertherapie gezeugten Kinder die Möglichkeit haben, Daten zum Samenspender zu erfahren. Gleichzeitig wurde in dem Gesetz festgelegt, dass gegenüber dem Samenspender keine Unterhaltsansprüche oder erbrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Dies bietet den Samenspendern eine deutlich größere Sicherheit.
Neue Richtlinie zur Kostenübernahme bei ICSI
02. Juni 2017
Wichtigste Änderungen:
- Der bisher zwingend notwendige zeitliche Abstand von 12 Wochen zwischen zwei Spermiogrammen entfällt.
- Vor der Erstellung eines Kostenplans für die ICSI muss eine Untersuchung des Mannes durch einen Andrologen erfolgen. Eine Untersuchung durch einen Urologen reicht nicht aus. Problem aktuell: Es kommt zu Wartezeiten, da die Zahl an Andrologen sehr begrenzt ist.
Beratung nach § 27 a SGB V
Bevor eine künstliche Befruchtung gemäß SGB V § 27 a durchgeführt wird, muss das Ehepaar von einem anderen Arzt über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten worden sein. Dabei sollen nicht nur die gesundheitlichen Risiken und die Erfolgsquoten der Behandlungsverfahren angesprochen, sondern auch die körperlichen und seelischen Belastungen insbesondere für die Frau sowie mögliche Alternativen zum eigenen Kind (zum Beispiel Adoption) eingehend erörtert werden. Über die erfolgte Beratung ist eine Bescheinigung auszustellen.
Abrechnung des Gespräches über EBM 08521: für Frauenärzte mit der Genehmigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung (EBM 35110, 35100).
Die Patientin legt Ihnen das vorausgefüllte Formular zur Unterschrift vor. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien finden Sie unter „Downloads„.
Zusätzliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Bereits seit letztem Jahr bieten einige gesetzliche Krankenkassen* Kinderwunschpaaren eine über die 50%‐Regelung hinausgehende finanzielle Unterstützung und in manchen Fällen auch Vergünstigungen, die über die anderen Vorschriften hinausgehen.
Zikavirus
Bei geplanter Kinderwunschbehandlung oder Schwangerschaft sind Reisen in ein Zika-Ausbruchsgebiet zu vermeiden. » mehr lesen
Spenden für Kantha Bopha
– aktueller Spendenstand: 41.373,84 €
Wir danken allen Patienten, Eltern und Kooperationspartnern ganz herzlich, die mit uns die Initiative „Kantha Bopha„, Kinderkrankenhäuser in Phnom Penh, Kambodscha unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter www.kantha-bopha.de
Informationsabende
/in infoabende /by econsorDer Informationsabend ermöglicht Ihnen einen unverbindlichen Einblick in unsere Praxis. Wir werden Ihnen zunächst eine kurze Einführung in den Themenbereich Kinderwunsch/künstliche Befruchtung (IVF / ICSI) geben. Anschließend gibt es ausreichend Zeit, offene Fragen zu klären oder spezielle Aspekte ausführlicher zu diskutieren (Behandlungsformen, Organisation, Krankenkassen etc.).Um ein Gespräch zu ermöglichen, müssen wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen. Wir empfehlen Ihnen daher eine baldige Anmeldung. Die Anmeldung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Wir schicken Ihnen dann eine kurze Terminbestätigung mit Anfahrtsskizze und Informationsmaterial zu.
Die nächsten Informationsabende finden an folgenden Donnerstagen von 20:00 Uhr bis ca. 21:30 Uhr statt:
18. März 2021
22. April 2021
20. Mai 2021
24. Juni 2021
22. Juli 2021
26. August 2021
23. September 2021
25. November 2021
Ort: KinderwunschPraxis Dres. Inés und Ulrich Göhring, Hagellocher Weg 63, 72070 Tübingen
Bitte beachten Sie, dass wir die Infoabende aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres nur als Webinar via Zoom durchführen.
Genaue Informationen erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung.