2019
/in impressionen-2019/by Kinderwunschpraxis edvValentina
Tim
Nino Leandro
Viktoria
“Wir sind überglücklich und wünschen allen Paaren viel Glück auf Ihrer Reise.”
Mona
“An dieser Stelle nochmal ein herzliches Dankeschön für Ihre Unterstützung!”
Finn Elias
Jonas & Ida
Benett
Theo
“Vielen Dank für die freundliche und zuvorkommende Behandlung!”
Samuel
Lars
Elodie
Vincent
Emily
Linus Alexander
Kira
Klara
Selina & Marisa
Nico
Mailin
Mia Emily
Liza
Silas Levin
Samu
Olivia
Emilian Noah
Lina & Elias
Josephina Undine
Jan-Philipp
Milian
Lara
Leya
Nele
Silas-Lian
Leon
Logan
Matts
Linus
Matilda & Melinda
Toni Moritz
Toni
Rahel
Moana
Matti
Mahmoud
Aurora
Mara Theresia
Althea Marie
Kosten
/in kosten/by econsorEs ist uns ein wichtiges Anliegen, dass Ihr Wunsch nach einem eigenen Kind nicht an finanziellen oder bürokratischen Hürden scheitert. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei Problemen mit den Krankenkassen.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Beratungsgespräche, die Diagnostik vor der Behandlung sowie die Hormontherapien werden komplett von der GKV übernommen. Hormontherapien sind keine Leistungen nach § 27a SGB V und sind daher nicht mit 50% zuzahlungspflichtig.
Anzahl Versuche
- 8 Inseminationen ohne Stimulation, gegebenenfalls aber mit Clomifen
- 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation, z. B. Gonal F, Puregon, Menogon
- 3 IVF-Behandlungen oder alternativ 3 ICSI-Behandlungen
Voraussetzungen für die 50%-ige Kostenübernahme
- Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
- Die Frau muss mindestens 25 und darf maximal 39 Jahre alt sein.
- Der Ehemann muss mindestens 25 und darf maximal 49 Jahre alt sein.
Weitere Details
- Vor Beginn der Behandlung muss der Krankenkasse ein Behandlungsplan vorgelegt werden.
- Bei klinischer Schwangerschaft besteht ein erneuter Anspruch auf eine weitere Therapie.
- Nach Geburt eines Kindes besteht erneut Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
- Nach einer Sterilisation besteht kein Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
Kosten (50%-Anteil, ca. Angaben in €) | Medikamente | Ärztliche Leistungen | Labor | Anästhesie | Gesamt |
Insemination spontan | ca. 50 | 60 | 20 | – | 130 |
Insemination hormonell | ca. 375 | 85 | 30 | – | 490 |
IVF (In-Vitro-Fertilisation) | ca. 800* | 670 | 35 | 77 | 1.582 |
ICSI | ca. 800* | 890 | 35 | 77 | 1.802 |
Spermaaufarbeitung | 45 – 105 | 30 | 75 – 135 |
* Der Medikamentenverbrauch variiert individuell, Schätzwert!
Private Krankenversicherung
Die vertraglichen Regelungen der privaten Krankenversicherung sind sehr unterschiedlich. Es muss individuell geklärt werden, welche Kosten übernommen werden.
Grundvoraussetzung der Erstattungsfähigkeit der Kosten ist die Erkrankung des Versicherten. In jedem Fall sollte vor einer Behandlung geklärt werden, ob und welche Maßnahmen bezahlt werden. Bei gemischt versicherten Paaren, also wenn ein Partner gesetzlich und der andere privat versichert ist, besteht besonderer Klärungsbedarf zwischen den betroffenen Kassen. Wir helfen Ihnen bei Problemen und Fragen sehr gerne weiter.
Link unseres Bundesverbandes der reproduktionsmedizinischen Zentren – BRZ zum Thema Privatkassen und Kinderwunsch: www.pkv-contra-kinderwunsch.de
- Grundvoraussetzung der Erstattungsfähigkeit der Kosten ist die Erkrankung des Versicherten („Verursacherprinzip“). Wer erkrankt ist, erhält die sich aus der Krankheit ergebenden Behandlungskosten erstattet. Unabhängig davon, ob die Partnerin/der Partner ebenfalls erkrankt ist.
- Es gibt keine pauschale Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Versuchen.
- Für die Behandlung muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg gegeben sein.
- Die PKV hat ein Anrecht auf Übermittlung der wesentlichen medizinischen Daten, auch der Partnerin/des Partners, um die Notwendigkeit der Behandlung und die Erfolgsaussicht überprüfen zu können.
- Es gibt bei der PKV keinen ausdrücklichen Leistungsausschluss für unverheiratete Paare. Die entsprechende Rechtsfrage ist allerdings zurzeit noch nicht abschließend geklärt, da der Bundesgerichtshof (BGH) bisher diese Frage noch nicht entschieden hat. Die überwiegende Anzahl der Zivilgerichte gestehen jedoch unverheirateten Paaren ohne Einschränkung Leistungsansprüche gegenüber der PKV zu.
- Es besteht gegenüber der eigenen PKV keine Verpflichtung, zusätzlich die Krankenversicherung der Partnerin/des Partners in Anspruch zu nehmen.
- Die Leistungspflichten der PKV regeln sich ausschließlich unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten. Die zuständigen Gerichte sind hier ausschließlich Zivilgerichte mit dem BGH als oberste Instanz. Das Bundessozialgericht (BSG) und andere Sozialgerichte sind ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung zuständig.
Costs
/in costs/by econsorI. Medical treatment for infertility –hormone therapy
The costs for hormone therapy are covered by your health insurance. The aim of a hormontherapy is the stimulation of oocyte maturation and/or ovulation. This will increase the chance of conception during the natural intercourse to follow. The growth of the follicles can be stimulated with clomifen or gonadotropins (FSH, HMG). One can either wait for natural ovulation to occur or trigger ovulation with hCG (human Choriongonadotropin). Triggering ovulation has the advantage that the best time point for intercourse can be determined. The physician will call this “intercourse at the optimal time”. This therapy does not fall into the category of §27a SGB V.
II. Assisted reproductive techniques: Insemination, IVF, ICSI
It is of great importance to us that your wish for a child does not fail due to financial or bureaucratic boundaries. We can advise you and assist you in problems regarding health insurance. The costs may also be payed in installments. Contact us and we will be glad to assist you.
- Public health insurance
- Private health insurance
- Self-payed
Private Health Insurance
The contract conditions of private health insurance companier vary greatly – Espacially if one parner is publically insured and the other one provathly clarification of cost coverage between the insurance companies involved is required. Before commencing fertility treatment it should be clear if and what
type of treatment tere private health insurance will be paying for. Questions or problems we are glad to help you.
Public Health Insurance
The publich health insurance covers 50% of the costs. The number of attempts is limited to:
- 8 inseminations without stimulation (where applicable with clomifen)
- 3 inseminations with hormonal stimulation (eg Gonal F, Puregon, Menogon)
- 3 IVF-cycles
- 3 ICSI-cycles
Conditions for a health insurance refund
- the couple needs to be married
- the women must be over 25 and is only allowed to be maximal 39 years of age
- the man must be over 25 and is only allowed to be maximal 49 years of age
Further details:
- Before commencing therapy the health insurance requires a plan of treatment
- If a clinical pregnancy occurs within the three IVF / ICSI attempts granted by your health insurance you are entiteled to further therapy
- After birth of your child you are entiteled to one more infertility therapy
- After sterilisation you can not claim infertility treatment from your health insurance
- cryopreservation of sperm, fertilised oocytes or embryos is not part of the service catalogue of public health insurance
- Both partners must be HIV-negativ
Information session
/in Information-session/by econsorOur information session allows you to get to know our office without any commitment. In this evening session we first give you a short introduction into the field of undesired childlessness and In Vitro Fertilization. Then there will be time for your questions and concerns as well as logistic informations. Registration can be done by phone, mail, fax or email.
Dates for the next sessions (thursdays 8 p.m. – 9:30 p.m):
12. september 2024 – online
14. november 2024 – online
Neuigkeiten
/in neuigkeiten/by econsorEizellspende und Leihmutterschaft
In einem offenen Brief der Gesellschaften DGRM, DVR, AGRBM und D·I·R an die drei Bundesministerien Gesundheit, Justiz und Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden der aktuelle Stand zum Thema Eizellspende und Leihmutterschaft erläutert und welche Voraussezungen für eine Umsetzung in Deutschland bereits erfüllt wären. Den ganzen Artikel finden Sie hier.
Wird die Eizellspende in Deutschland bald erlaubt?
Vor einigen Wochen durften wir ein Team des Südwestrundfunks (SWR) bei uns in der Praxis begrüßen. Am Beispiel einer Patientin erläuterten Frau und Herr Dr. Göhring Ihre Meinung zur Legalsierung der Eizellspende in Deutschland. Den ganzen Beitrag finden Sie hier.
Solo Mama
Immer mehr Frauen entscheiden sich für den Weg alleinerziehend Mutter zu werden. Ob es für Sie die richtige Zeit oder überhaupt die richtige Entscheidung ist, als Single ein Kind zu bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Wünschen.
Wir in der KinderwunschPraxis Tübingen stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
CatSper Test – Innovative Spermien- Funktionsdiagnostik zur Früherkennung männlicher Unfruchtbarkeit
Um die Eizelle zu befruchten, müssen Samenzellen (Spermien) die schützende Eihülle durchdringen.
Ist Cat-Sper-Defekt, hyperaktivieren die Spermien nicht und die Eizelle wird nicht befruchtet. Der Mann ist also unfruchtbar.
Der CatSper Test ist ab sofort in der KinderwunschPraxis durchführbar.
Zertifizierung QuaDeGA 2024
Qualitätskontrolle der Deutschen Gesellschaft für Andrologie 2024 » mehr lesen
Teilnahme an der Qualitätskontrolle des Deutschen IVF-Registers 2023
Die KinderwunschPraxis hat erfolgreich an der diesjährigen Qualitätskontrolle des Deutschen IVF-Registers teilgenommen. Zertifikat.
DIR-Jahrbuch-2022-Sonderausgabe für Paare
Wir möchten Ihnen gerne die Sonderausgabe als Auszug aus dem großen Jahrbuch 2022 des Deutschen IVF-Registers (DIR) zur Verfügung stellen. Sie enthält aktuelle Zahlen, Daten und die Ergebnisse von Kinderwunschbehandlungen in Deutschland. “Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, Patientinnen, Patienten, die Öffentlichkeit”
Spenden für MELKAM EDIL
– aktueller Spendenstand: 19.030,42€
Wir danken allen Patienten, Eltern und Kooperationspartnern ganz herzlich, die mit uns die Initiative „MELKAM EDIL”, »German Church School« in Addis Abeba, Äthiopien unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter www.melkam-edil.de
Beratung nach § 27 a SGB V
Bevor eine künstliche Befruchtung gemäß SGB V § 27 a durchgeführt wird, muss das Ehepaar von einem anderen Arzt über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten worden sein. Dabei sollen nicht nur die gesundheitlichen Risiken und die Erfolgsquoten der Behandlungsverfahren angesprochen, sondern auch die körperlichen und seelischen Belastungen insbesondere für die Frau sowie mögliche Alternativen zum eigenen Kind (zum Beispiel Adoption) eingehend erörtert werden. Über die erfolgte Beratung ist eine Bescheinigung auszustellen.
Abrechnung des Gespräches über EBM 08521: für Frauenärzte mit der Genehmigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung (EBM 35110, 35100).
Die Patientin legt Ihnen das vorausgefüllte Formular zur Unterschrift vor. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien finden Sie unter „Downloads„.
Zusätzliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Bereits seit letztem Jahr bieten einige gesetzliche Krankenkassen* Kinderwunschpaaren eine über die 50%‐Regelung hinausgehende finanzielle Unterstützung und in manchen Fällen auch Vergünstigungen, die über die anderen Vorschriften hinausgehen.
Urteil über Embryonenspende vom 13.12.18
Das Landgericht Augsburg hat am 13.12.2018 ein richtungsweisendes Urteil bezüglich der altruistischen Spende von überzähligen Embryonen und Vorkernstadien ausgesprochen.
In ihrem Urteil haben die Richter alle 3 Angeklagten vom Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen und entschieden, dass sowohl überzählige Embryonen als auch eingefrorene befruchtete Eizellen gespendet werden dürfen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.br.de/nachrichten
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab dem 25.05.2018
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche ab dem 25.05.2018 in Kraft tritt, sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben. Eine Einverständniserklärung zur Übermittlung von Behandlungsdaten und Befunden wird Ihnen bei Ihrem Besuch in der Praxis zur Unterschrift ausgehändigt. Die vollständige Patienteninformation zum Datenschutz finden Sie hier:Patienteninformation zum Datenschutz
Zikavirus
Bei geplanter Kinderwunschbehandlung oder Schwangerschaft sind Reisen in ein Zika-Ausbruchsgebiet zu vermeiden. » mehr lesen
Spenden für Kantha Bopha
– aktueller Spendenstand: 41.373,84 €
Wir danken allen Patienten, Eltern und Kooperationspartnern ganz herzlich, die mit uns die Initiative „Kantha Bopha„, Kinderkrankenhäuser in Phnom Penh, Kambodscha unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter www.kantha-bopha.de
Informationsabende
/in infoabende/by econsorAn unseren Informationsabenden haben Sie die Möglichkeit unsere Praxis unverbindlich kennenzulernen. Neben einer kurzen Einführung in den Bereich der ungewollten Kinderlosigkeit und der In-vitro-Fertilisation, bietet Ihnen diese Veranstaltung Zeit und Raum für all Ihre Fragen zum Thema Kinderwunsch.
Bitte melden Sie sich über das untenstehende Formular an.
Die Log-In Daten zur Online-Veranstaltung erhalten Sie per Mail.
Die nächsten Informationsabende finden an folgenden Donnerstagen von 20:00 Uhr bis ca. 21:30 Uhr statt:
12. September 2024 – online
14. November 2024 – online
Kosten
/in kosten/by econsorEs ist uns ein wichtiges Anliegen, dass Ihr Wunsch nach einem eigenen Kind nicht an finanziellen oder bürokratischen Hürden scheitert. Wir beraten Sie gerne und
helfen Ihnen bei Problemen mit den Krankenkassen. Es besteht auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Beratungsgespräche, die Diagnostik vor der Behandlung und Hormontherapien werden komplett übernommen. Hormontherapien sind keine Leistungen nach § 27a SGB V und sind daher nicht mit 50% zuzahlungspflichtig.
Anzahl Versuche
- 8 Inseminationen ohne Stimulation, gegebenenfalls aber mit Clomifen
- 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation, z. B. Gonal F, Puregon, Menogon
- 3 IVF-Behandlungen oder alternativ 3 ICSI-Behandlungen
Voraussetzungen für die 50%-ige Kostenübernahme
- Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
- Die Frau muss mindestens 25 und darf maximal 39 Jahre alt sein.
- Der Ehemann muss mindestens 25 und darf maximal 49 Jahre alt sein.
Weitere Details
- Vor Beginn der Behandlung muss der Krankenkasse ein Behandlungsplan vorgelegt werden.
- Bei klinischer Schwangerschaft besteht ein erneuter Anspruch auf eine weitere Therapie.
- Nach Geburt eines Kindes besteht erneut Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
- Nach einer Sterilisation besteht kein Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
Kosten (50%-Anteil, ca. Angaben in €) | Medikamente | Ärztliche Leistungen | Labor | Anästhesie | Gesamt |
Insemination spontan | 50 | 60 | 20 | – | 130 |
Insemination hormonell | 375 | 85 | 30 | – | 490 |
IVF (In-Vitro-Fertilisation) | ca. 800 | 670 | 35 | 77 | 1.582 |
ICSI | ca. 800 | 890 | 35 | 77 | 1.802 |
Spermaaufarbeitung | 45-105 | 35 | 80-140 |
Private Krankenversicherung
Die vertraglichen Regelungen der privaten Krankenversicherung sind sehr unterschiedlich. Es muss individuell geklärt werden, welche Kosten übernommen werden.
Grundvoraussetzung der Erstattungsfähigkeit der Kosten ist die Erkrankung des Versicherten. In jedem Fall sollte vor einer Behandlung geklärt werden, ob und welche Maßnahmen bezahlt werden. Bei gemischt versicherten Paaren, also wenn ein Partner gesetzlich und der andere privat versichert ist, besteht besonderer Klärungsbedarf zwischen den betroffenen Kassen. Wir helfen Ihnen bei Problemen und Fragen sehr gerne weiter.
Link unseres Bundesverbandes der reproduktionsmedizinischen Zentren – BRZ zum Thema Privatkassen und Kinderwunsch: www.pkv-contra-kinderwunsch.de
- Grundvoraussetzung der Erstattungsfähigkeit der Kosten ist die Erkrankung des Versicherten („Verursacherprinzip“). Wer erkrankt ist, erhält die sich aus der Krankheit ergebenden Behandlungskosten erstattet. Unabhängig davon, ob die Partnerin/der Partner ebenfalls erkrankt ist.
- Es gibt keine pauschale Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Versuchen.
- Für die Behandlung muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg gegeben sein.
- Die PKV hat ein Anrecht auf Übermittlung der wesentlichen medizinischen Daten, auch der Partnerin/des Partners, um die Notwendigkeit der Behandlung und die Erfolgsaussicht überprüfen zu können.
- Es gibt bei der PKV keinen ausdrücklichen Leistungsausschluss für unverheiratete Paare. Die entsprechende Rechtsfrage ist allerdings zurzeit noch nicht abschließend geklärt, da der Bundesgerichtshof (BGH) bisher diese Frage noch nicht entschieden hat. Die überwiegende Anzahl der Zivilgerichte gestehen jedoch unverheirateten Paaren ohne Einschränkung Leistungsansprüche gegenüber der PKV zu.
- Es besteht gegenüber der eigenen PKV keine Verpflichtung, zusätzlich die Krankenversicherung der Partnerin/des Partners in Anspruch zu nehmen.
- Die Leistungspflichten der PKV regeln sich ausschließlich unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten. Die zuständigen Gerichte sind hier ausschließlich Zivilgerichte mit dem BGH als oberste Instanz. Das Bundessozialgericht (BSG) und andere Sozialgerichte sind ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung zuständig.
Downloads
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For Patients
Links
/in links-en/by econsorLinks
Federal association of reproductive medical centres – BRZ
www.repromed.de
Research group on heterologous insemination, treatment with donor sperm in Germany
www.donogene-insemination.de
German federal agency for public health education
www.familienplanung.de
www.sexualaufklaerung.de/kinderwunsch/
Pharmacentical Company Serono
www.fertinet.de
Pharmacentical Company Organon
www.kinderwunsch.de
Portal of the german IVF Registry
www.deutsches-ivf-register.de
Forums
Of Affected – for Affected
www.klein-putz.de
The page for people who wish for a child with lots of information, chats and forums
www.wunschkinder.de
The association of self-help groups for questions on unwanted childlessness
www.wunschkind.de